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Europäische Union
das ist volkswirtschaftlich eine Katastrophe und nicht zielführend - im Gegenteil; und die Nachrichten aus Karlsruhe klingen auch nicht unbedingt europafreundlich
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Zitat:Vertrag von Lissabon
Karlsruhe hat genug gehört

Von Reinhard Müller

13. Februar 2009 Die Karlsruher Richter haben noch längst keine Entscheidung zum Vertrag von Lissabon gefällt. Eins steht aber nach der mündlichen Verhandlung in dieser Woche schon jetzt fest: Dass das Bundesverfassungsgericht europäische Rechtsakte, insbesondere auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs kontrollieren - und im Extremfall auch für in Deutschland unwirksam erklären darf. Diese aus dem Maastricht-Urteil von 1993 sich ergebende Befugnis ist insbesondere von zahlreichen Europarechtlern immer wieder bestritten worden. Wo kämen wir da hin, wenn das jedes nationale Verfassungsgericht macht? - lautete deren Einwand.

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Schicksal nicht in die Hände des EuGH legen

Womöglich lautete die Botschaft der Bundesregierung an die Verfassungsrichter: Lasst den Vertrag von Lissabon passieren - wir werden uns dafür auch an eure Vorgaben halten. Und: Schaut dem Europäischen Gerichtshof weiterhin sehr genau auf die Finger und macht von eurem Letztentscheidungsrecht im Extremfall auch einmal Gebrauch. Dafür bot die Entscheidung der Luxemburger Richter zur Vorratsdatenspeicherung, die - tatsächlich aus purem Zufall - just während der Karlsruher Verhandlung verkündet wurde, gute Gründe. Nicht nur unter den Beschwerdeführern, sondern auch auf der Richterbank dürfte die Entscheidung für Unmut gesorgt haben: Schließlich akzeptierte der Europäische Gerichtshof es wieder einmal, dass die auf die Verwirklichung des Binnenmarktes bezogene Harmonisierungsvorschrift für alles Mögliche herhalten muss, in diesem Fall zur Bekämpfung des Terrorismus.

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Dass der Zweite Senat die Zustimmung Deutschlands zum Vertrag von Lissabon untersagt, erscheint weiterhin als eher unwahrscheinlich. So gut wie sicher scheint dagegen nach dieser mündlichen Verhandlung, dass Karlsruhe spürbaren Einfluss auf die deutschen Begleitregelungen zum Vertrag nehmen wird. Eine große Bandbreite von Vorgaben ist denkbar: Anweisungen zur Auslegung bestimmter Vorschriften des Vertrages, einseitige Erklärungen, Protokolle. Insbesondere die Eindämmung jener Klauseln wird den Verfassungsrichtern am Herzen liegen, die ohne ausreichende parlamentarische Mitwirkung Kompetenzerweiterungen zur Folge haben können. Gerade zum politisch sensiblen Feld des Strafrechts häuften sich sehr kritische Nachfragen des Zweiten Senats.

Der Punkt „Rechtsfolgen“ in der langen Verhandlungsgliederung wurde am Ende des langen zweiten Tages nicht mehr mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Der Senat wird sich umso mehr damit befassen. Gehört hat er genug.
nun gut, solange sich Berlin und Brüssel um ein "Mehr an Bürgerrechten" einen Wettstreit liefern, soll es gut sein - fatal nur, wenn dieses Kompetenzhickhack dazu führen würde, einheitliche Standards negativ zu unterlaufen.
Ich hoffe da auf eine Art "Günstigkeitsprinzip", das es im Arbeitsrecht ja schon lange gibt und das sich bewährt hat.
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