Israel-Palästina
Shahab3 schrieb:Wie ich bereits sagte, gibt die lesart völkerrechtlicher Verträge i.d.R. keine Unterscheidung zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Partei her. Es sind "Kriegsparteien".
Mitunter aber nicht immer.
Wenn du es so siehst, umso besser dann haben wir eigentlich kein Auslegungsproblem.
Ich setze die Hamas halt mit einem Staat gleich und behandle sie dementsprechend genauso als Kriegspartei.

Shahab3 schrieb:Ehrlich gesagt, bin ich mir noch nicht sicher, wieweit sich Deine Zivilisiertheit mit internationalen Grundsätzen messen kann. Letzendlich ergeben sich neben den gewünschten Recht nämlich auch ungebliebte Pflichten. Wenn Du Dich also so gerne auf das Völkerrecht berufst, stehst Du da mit Deiner Position auf ziemlich dünnem Eis. Bitte lies Dir doch mal den von mir verlinkten Abschnitt (3-4 Seiten) durch. Das ist ein sehr guter und zivilisierter Kommentar. :wink:
Es gibt Pflichten die im Rahmen der militärischen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Handlungen des Feindes eingehalten werden müssen. Richtig. Und weiter?
Willst du argumentieren das Israel seinen Pflichten nicht gerecht wird?
Bring ein Beispiel und wir diskutieren darüber.

Shahab3 schrieb:..und kann dabei die Pflichten geflissentlich ausklammern, weil die Hamas nicht zivilisert ist? :?

Ich sehe das Problem nicht. Israel wird erfüllt seine Pflichten im Rahmen des militärisch Möglichen.

Shahab3 schrieb:Das Völkergewohnheitsrecht interpretierst Du falsch. Seeblockaden gegen zivile Fischerboote gehören sicher nicht zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Völkerrechtsparteien. Auch von einer Gewohnheit oder allgemeinen Akzeptanz solcher Maßnahmen kann hier nicht die Rede sein.
Wenn diese Fischerboote etwa zum Waffenschmuggel eingesetzt werden ist eine solche Maßnahme vollkommen rechtens.

Shahab3 schrieb:Allerdings schreibt das Völkerrecht ein Interventionsverbot vor. Die Anwendung von Gewalt -auch wirtschaftliche Gewalt- ist als (Druck-)Mittel zur Einflussnahme in innerstatliche Angelegenheiten (die Seeblickade trat als direkte Reaktion auf den Wahlsieg der Hamas in Kraft) ausdücklich untersagt. Ergo bestünde hier auch nichtmal ein Anwendungsfall für ein hergeleitetes Völkergewohnheitsrecht mangels schriftlicher Übereinkunft. Es ist schlicht illegal!
Oh bitte. Die Seeblockade findet im Rahmen des bestehenden Kriegszustandes zwischen Hamas und Israel statt. Schlicht und einfach.

Shahab3 schrieb:Gemäß Prisenrecht (Umsetzung als Gewohnheitsrecht) wird das Seebeuterecht gegen Schiffe unter feindlicher Flagge gedultet. Gegen neutrale Schiffe besteht allenfalls ein Blockaderecht. Somit macht sich Israel durch die Kaperung des libyischen Schiffes in internationalen Gewässern hier auch i.S.d. Völkergewohnheitsrecht, als "zivilisierter Staat" :lol:, schlicht und ergreifend der Piraterie schuldig!
Nein. Das lybische Schiff missachtete die Blockade. Danach wurde es von der israelischen Marine gewaltsam gestoppt und aufgebracht. Ein vollkommen normaler Vorgang der nichts mit Piraterie zu tun hat sondern schlicht mit der Durchsetzung der bestehenden Blockade.

Shahab3 schrieb:Ganz klar nein. S.o.
Ganz klar ja.
Informiere dich mal bitte über historische Seeblockaden.

Shahab3 schrieb:Die Frage war eigentlich, ob Du Dir darüber tatsächlich im Klaren bist... :wink:
Ja bin ich.
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Israel-Palästina - von Helios - 23.05.2004, 14:06
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