06.02.2009, 19:08
Nightwatch schrieb:Die Hamas übt über diesen Landstrich die faktische Kontrolle aus ohne das eine reguläre Regierung existieren würde. Ob du das jetzt Staat im engerne Sinne nennen willst oder nicht ist mir persönlich relativ schnuppe. Weil ich die Hamas in Gaza als defakto Machthaber ansehe gegen die Israel Krieg führt. Ich behandle sie völkerrechtrechtlich wie einen legitimen Staat um die Regeln des Kriegsvölkerrechts anwenden zu dürfen.
Wie ich bereits sagte, gibt die lesart völkerrechtlicher Verträge i.d.R. keine Unterscheidung zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Partei her. Es sind "Kriegsparteien".
Zitat:Ihren genauen Status können Rechtsexperten erötern oder auch nicht, für die Praxis gibt es zwei Möglichkeiten: Die Anwendung der bestehenden Regeln oder die Aufgabe aller bestehenden Regeln.
Da ich im Gegensatz zur Hamas zivilisiert bin tendiere ich nicht zu letzterem.
Ehrlich gesagt, bin ich mir noch nicht sicher, wieweit sich Deine Zivilisiertheit mit internationalen Grundsätzen messen kann. Letzendlich ergeben sich neben den gewünschten Recht nämlich auch ungebliebte Pflichten. Wenn Du Dich also so gerne auf das Völkerrecht berufst, stehst Du da mit Deiner Position auf ziemlich dünnem Eis. Bitte lies Dir doch mal den von mir verlinkten Abschnitt (3-4 Seiten) durch. Das ist ein sehr guter und zivilisierter Kommentar. :wink:
Zitat:Zitat:Woraus begründet sich für dich konkret die Legitimation a) das libanesisches Schiff zu kapern und b) seit Jahren den Fischern von Gaza die Ausübung ihres Berufes zu untersagen?Es begründet sich schlicht und einfach im bestehenden Kriegszustand zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen.
In diesem Krieg darf Israel alles tun was das Völkerrecht hergibt.
..und kann dabei die Pflichten geflissentlich ausklammern, weil die Hamas nicht zivilisert ist? :?
Zitat:Zitat:An welcher Stelle werden nichtstaatliche Organisationen aus der Beschreibung "Kriegspartei" ausgeklammert? Hat es vielleicht einen tieferen Sinn das völkerrechtliche Verträge seit dem 2. WK (z.B. Genfer Konventionen) den Begriff des Krieges zwischen Staaten nicht mehr verwenden und stattdessen "Bewaffnete Konflikte" gebrauchen? hmmm..<grübel>Nichtstaatliche Organisationen sind dann keine Kriegspartei wenn sie keinen Krieg führen, ganz einfach.
Sobald eine nichtstaatliche Organisation Kriegshandlungen durchführt besteht ein Kriegszustand der sich auch auf das Territorium dieser Organisation bezieht und auswirkt.
Ergo sind Hamas und Israelis Kriegsparteien i.S.d Völkerrechts. Soweit so gut :wink:
Zitat:Ein Staat muss auf eine solche Konfliktpartei genauso regieren dürfen wie auf den Angriff durch einen anderen Staat.
Richtig. Und zwar genau so.
Zitat:Würde ich die Hamas in der rechtlichen Auslegung nicht mit einem Staat gleichsetzen würden praktisch keine völkerrechtlichen Regeln gelten und dementsprechend wäre so ziemlich alles erlaubt.
Der Gedankengang ist schlicht und ergreifend falsch. Wie inzwischen mehrfach dargelegt.
Zitat:Zitat:Gelten jetzt Regeln oder nicht? :roll: Und welche gelten, wenn welche gelten?Regeln gelten, ja. Bei Seeblockaden sieht es nur so aus das es wenige bedeutende internationale Regelungen dazu gibt. In so einem Fall ergeben sich Legitimierung und auch vor allem Grenzen einer Aktion aus dem Völkergewohnheitsrecht.
Was früher gängig war ist auch heute erlaubt auch wenn es keine Konventionen und Verträge dazu gibt.
Das Völkergewohnheitsrecht interpretierst Du falsch. Seeblockaden gegen zivile Fischerboote gehören sicher nicht zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Völkerrechtsparteien. Auch von einer Gewohnheit oder allgemeinen Akzeptanz solcher Maßnahmen kann hier nicht die Rede sein.
Allerdings schreibt das Völkerrecht ein Interventionsverbot vor. Die Anwendung von Gewalt -auch wirtschaftliche Gewalt- ist als (Druck-)Mittel zur Einflussnahme in innerstatliche Angelegenheiten (die Seeblickade trat als direkte Reaktion auf den Wahlsieg der Hamas in Kraft) ausdücklich untersagt. Ergo bestünde hier auch nichtmal ein Anwendungsfall für ein hergeleitetes Völkergewohnheitsrecht mangels schriftlicher Übereinkunft. Es ist schlicht illegal!
Zitat:Zitat:Befindet sich Israel im Krieg mit Libyen? Darf Libyen jetzt auch in internationalen Gewässern "auf Fang" gehen? Und was dürften die Palästinenser jetzt so (gewohnheitsmäßig?) tun? :?Nein, Israel befindet sich nicht im Krieg mit Libyen, zumindest nicht rein faktisch.
Israel befindet sich aber im Krieg mit der Hamas und nimmt sich das Recht heraus Schiffe unter Neutraler Flagge die von der Hamas kontrolliertes Gebiet ansteuern abzufangen.
Gemäß Prisenrecht (Umsetzung als Gewohnheitsrecht) wird im Kriegsfall das Seebeuterecht gegen Schiffe unter feindlicher Flagge gedultet. Gegen neutrale Schiffe besteht allenfalls ein Blockaderecht. Somit macht sich Israel durch die Kaperung des libyischen Schiffes in internationalen Gewässern hier auch i.S.d. Völkergewohnheitsrecht, als "zivilisierter Staat" :lol:, schlicht und ergreifend der Piraterie schuldig!
Zitat:Dies ist ein gängiges Vorgehen bei Kriegerischen Auseinandersetzungen.
Ganz klar nein. S.o.
Zitat:Welche Aufgaben sie zu erfüllen haben kannst du in den einschlägigen Protokollen zu den Genfer Konventionen nachlesen.
Die Frage war eigentlich, ob Du Dir darüber tatsächlich im Klaren bist... :wink: