Israel-Palästina
ThomasWach schrieb:Kritiseren kann man alles, solange man es auch begründen kann. So weit reicht dann die Redefreiheit dann doch noch.

Und ob man historische Seeblockaden nun nicht kritiseren kann, daran wage ich auch zu zweifeln.
Es wird hier behauptet Seeblockaden seinen illegal.
Das hat nichts mit Kritik zu tun sondern ist eine rechtliche Einschätzung die es zu begründen gilt.

ThomasWach schrieb:Außerhalb der 10-Meilen Zone dürfte das aber dennoch durchaus in Richtung staatliche Piraterie gehen, schließlich ist meines Wissens nach (was allerdings eher nur bedingt ein Übermass an völkerrechtlicher Sachkenntnis einschließt) einem Staat nicht erlaubt, einfach so mal außerhalb seiner Souveränitätszone im Meer Schiffe zu beschlagnahmen.
Nein. Israel befindet sich mit der Hamas im Krieg. Da die Hamas als ein nichtstaatliches Gebilde defakto die Kontrolle über Gaza ausübt lässt sich hier leicht eine Analogie zu einem Konflikt zwischen Staaten konstruieren.
Solange es keine Konventionen für Kriege gegen nichtstaatliche Organisationen gibt ist dies die beste Lösung. Denn die Alternative würde bedeuten: Keinerlei Regeln gelten, alles ist erlaubt. Soweit muss man es dann doch nicht treiben.
Der Rest ist abseits aller uralten Verträge die es mal zu Seeblockaden gab schlicht Völkergewohnheitsrecht.
Früher machte man das so, heute ist es nicht verboten also ist es weiterhin erlaubt.
Das man Schiffe in internationalen Gewässern nicht aufbringen dürfe gilt halt nun mal nicht wenn man sich im Krieg befindet.
Es war während der Weltkriege ziemlicher Standard auch Schiffe unter neutraler Flagge aufzuhalten - mitunter gar zu versenken - um die gegnerische Bevölkerung auszuhungern. Um Irgendwelche Meilenzonen wurde sich dann aus verständlichen Gründen nicht gekümmert.
Wie man jetzt argumentieren will es hersche kein Krieg zwischen Hamas und Israel erschließt sich mir nicht.
Ja, Israel ist defakto Besatzungsmacht in Gaza - ohne faktisch eine Besatzung durchzuführen.
Aber das ändert doch nichts daran das die Hamas den Kampf als nichtstaatliches Gebilde fortsetzt. Solange es zu keinem förmlichen Waffenstillstand kommt hat Israel selbstverständlich das Recht seinen Handlungsrahmen als Kriegsführende Partei voll auszuschöpfen.
Dazu gehören auch Seeblockaden und die Umleitung von Hilfsgütern.

Zitat:Man kann aber eben nicht die durchaus strittigen völkerrechtlichen Regeln zwischen Staaten, die zudem noch aus der frühen Neuzeit teilweise stammen, auf ein Verhältnis zwischen staatlichem und substaatlichen Akteur übertragen.
Doch man kann. Besser man muss.
Weil die Alternative nur wäre das keinerlei Regeln gelten.
Im Völkerrecht ist es halt nun mal nicht so das alles Verboten ist was nicht erlaubt ist.
Es gibt ein universelles Selbstverteidigungsrecht. Das heißt unter anderem das alles erlaubt ist was nicht verboten ist.
Natürlich wäre es besser wenn sich die Weltgemeinschaft mal dazu durchringen könnte Konventionen zur Kriegsführung gegen nichtstaatliche Gebilde zu beschließen. Aber das ist illusorisch und deshalb hält man sich nun mal an das was man hat.
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Israel-Palästina - von Helios - 23.05.2004, 14:06
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