15.12.2008, 17:12
Nasenbaer schrieb:Der Schutz deutscher Staatsbürger ist immer noch Aufgabe der Bundesregierung, unabhängig von irgendwelchen Verpflichtungen des Schiffseigners. Steuern sind übrigens selten der Hauptgrund dafür, daß Schiffe ausgeflaggt werden. Ich wünschte, der Bankensektor wäre nur halb soviel reglementiert worden wie die Seefahrt.Die Aussage ist grundsätzlich richtig und gleichzeitig falsch! Die Sicherheit der Bürger und seiner Gäste obliegt jedem Staat, d.h. z.B. französische Staatsbürger die in Deutschland zu Gast sind, erhalten als Gäste zuerst den Schutz des Gastlandes, d.h. in diesem Beispiel von Deutschland und nicht von Frankreich. :!:
Die Bundesregierung könnte lauter tönen, wenn sich sonst ihren internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Piraterie nachkommen würde.
Dies gilt selbstverständlich auch für den Luft- oder Seeverkehr, d.h. an Bord eines Schiffes unter der Flagge der Bahamas gelten die Gesetzte und Schutzbestimmungen der Bahamas und nicht der Bundesrepublik Deutschland. Daher obliegt es zu allererst den Bahamas für die Sicherheit an Bord zu sorgen. Folglich ist die Reaktion des Bundesamts für Seeschiffahrt absolut korrekt.