06.12.2008, 22:20
es ist doch immer wieder erstaunlich, wie Nordkorea oder der Iran als Alibi-Bösewichte herangezogen werden können, um allgemein gegen ursprünglich vereinbarte Abrüstungsverträge vorgehen zu können.
Im Rahmen der SALT I Verhandlungen wurde im Jahr 1971 der ABM-Vertrag ein Abkommen geschlossen welches eine Begrenzung von Raketenabwehrsystemen vorsah.
Erlaubt wurde eine Verteidigung der ICBM Stellungen und der jeweilige Hauptstadt, verboten allerdings der Aufbau einer landesweiten ABM-Abwehr.
Weitere Beschränkung waren das Verbot der Entwicklung see-, luft- oder weltraumgestützter sowie mobiler ABM-Systeme, die Aufstellung zugehöriger von Frühwarn-Radare und die Weitergabe von ABM-Technik an andere Staaten. ....
Im Rahmen der SALT I Verhandlungen wurde im Jahr 1971 der ABM-Vertrag ein Abkommen geschlossen welches eine Begrenzung von Raketenabwehrsystemen vorsah.
Erlaubt wurde eine Verteidigung der ICBM Stellungen und der jeweilige Hauptstadt, verboten allerdings der Aufbau einer landesweiten ABM-Abwehr.
Weitere Beschränkung waren das Verbot der Entwicklung see-, luft- oder weltraumgestützter sowie mobiler ABM-Systeme, die Aufstellung zugehöriger von Frühwarn-Radare und die Weitergabe von ABM-Technik an andere Staaten. ....