25.09.2008, 22:13
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Das heißt nicht, dass vertuscht wird, aber das heißt auch, dass der Staat seine Soldaten nicht ohne Rechtsschutz lassen darf.
Zitat:25.09.2008 18:09 Uhrdas hat mit Objektivität nichts mehr zu tun. Wenn ein Beschäftigter einer "gefahrgeneigten Tätigkeit" nachgeht, dann gehört es schon zum Fürsorgeprinzip, dass der Arbeitgeber für Fehler seiner Beschäftigten einsteht - und was im Zivilleben gilt, muss auch für Soldaten gelten.
Die Bundeswehr und ihre Soldaten
Vor Gericht ein Einzelkämpfer
Der Einsatz in Afghanistan stellt die Soldaten vor juristische Probleme: Wenn es Tote gibt, ermittelt der Staatsanwalt. Doch die Bundeswehr verweigert ihren Soldaten einen Rechtsschutz.
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Das heißt nicht, dass vertuscht wird, aber das heißt auch, dass der Staat seine Soldaten nicht ohne Rechtsschutz lassen darf.