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(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
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Zitat:25.09.2008 18:09 Uhr

Die Bundeswehr und ihre Soldaten
Vor Gericht ein Einzelkämpfer

Der Einsatz in Afghanistan stellt die Soldaten vor juristische Probleme: Wenn es Tote gibt, ermittelt der Staatsanwalt. Doch die Bundeswehr verweigert ihren Soldaten einen Rechtsschutz.

....
das hat mit Objektivität nichts mehr zu tun. Wenn ein Beschäftigter einer "gefahrgeneigten Tätigkeit" nachgeht, dann gehört es schon zum Fürsorgeprinzip, dass der Arbeitgeber für Fehler seiner Beschäftigten einsteht - und was im Zivilleben gilt, muss auch für Soldaten gelten.
Das heißt nicht, dass vertuscht wird, aber das heißt auch, dass der Staat seine Soldaten nicht ohne Rechtsschutz lassen darf.
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