09.02.2008, 13:40
Erich schrieb:Völkerrecht besteht einerseits aus internationalen Verträgen und andererseits aus den verbindlichen Beschlüssen der UN, denen sich alle Mitgliedsländer unterworfen haben;->
Besetzungen und Blockaden sind daher grundsätzlich nur nach entsprechenden Beschlüssen der UN zulässig
- und ISRAEL setzt sich ständig und penetrant über sämtliche UN-Beschlüsse hinweg, die einen RÜCKZUG ISRAELS auf die Grenzen von 1967 und damit ein ENDE DER BESETZUNG beinhalten.
Zitat:Quatsch, Quatsch, QuatschBesetzungen und Blockaden sind Teil des Selbstverteidigungsrechtes eines jeden Staates. Jeder Staat der Welt hat das Recht sich weit abseits aller Beschlüsse des Sicherheitsrates gegen feindliche Angriffe zu verteidigen. Das gilt auch für das jüdische Volk. Die einzige Bedingung dafür ist die Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Erich schrieb:Dazu schon die Resolution des Sicherheitsrats Nr. 242 (1967)Wenn man keine Ahnung hat sollte man vielleicht nicht so lautstark rumbrüllen.
Diese Resolution ist nicht bindend.
Zudem erkennt man bei genauem lesen, das Israel keineswegs zu einem sofortigen abzug aufgefordert wird.
Les es einfach nach:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.deutsch-israelische-gesellschaft.de/dig_information/israelirakunddieuno.htm">http://www.deutsch-israelische-gesellsc ... dieuno.htm</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/UN/meaning_of_242.html">http://www.jewishvirtuallibrary.org/jso ... f_242.html</a><!-- m -->
Zitat:Zusammengefasst ruft die Resolution eindeutig die arabischen Staaten dazu auf, mit Israel Frieden zu schließen. Die Hauptbedingung dieses Friedens ist, dass Israel sich aus 1967 "besetzten Gebieten" zurückzieht.Falsch!
Während die Arabischen Staaten diese Bereitschaft mehrfach signalisiert haben macht Israel mit der Siedlungspolitik und der Mauer zum Schutz der Siedlungen deutlich, dass es nicht daran denkt, der UN-Resolution nachzukommen.
Das ist mitnichten eine Bedingung!
Die Resolution 242 rät den Konfliktparteien, das der Abzug ein grundsätzlicher Punkt eines etwaigen Friedensabkommen sein sollte. Nicht "muss". Got the difference?
Ein Rückzug aus bestzen Gebieten (d.h. das de3r Abzug keineswegs aus allen besetzen Gebieten erfolgen muss) sollte erst im Rahmen einen Friedensabkommens stattfinden. Israel ist in keinster Weise verpflichtet während der Besatzungszeit Schritte einseitig Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
Das sind die rechtlichen Fakten. Sie mögen die nicht passen aber da ist irrelevant.
Besetzung und Besatzung des Westjordanlandes sind bis zum heutigen Tage legal. Ein Abzug sollte nur im Rahmen eines Friedensabkommens erfolgen.