(Allgemein) Bundeswehr – quo vadis?
(Gestern, 03:03)Milspec_1967 schrieb: Die Aufarbeitung wäre ja genau und konsequent seine Aufgabe gewesen... Inkl. Disziplin Massnahmen gegen diejenigen BW Angehörigen
die dieses Event weiter ungehindert durchgeführt haben.

Nach Abspielen des "verfsssungsfeindlichen" Teil der hymne hätte der " höchste anwesende Offizier" ...
... Sofort die Polizei rufen MÜSSEN (ggf. Straftat VERDACHT gegen den DJ mindestens)
... Die Veranstaltung sofort beenden MÜSSEN (Verfassung feindliche bzw BW Eid feindliche Handlungen auf einer BW Veranstaltung)
... Für alle Militär Angehörigen der Veranstaltung ggf. Bis zum Polizei Eintreffen Ausgangssperre erlassen müssen (zum Zwecke der Beweise Sicherung)
... Asap den Kommandant informieren müssen... Sofern er nicht selbst der o. g. Kommandant war.
All das ist offenbar nicht geschehen und der Vorfall unterm Tisch geschoben worden.
Der Rücktritt ist somit berechtigt.... Vermutlich wird es weitere Konsequenzen geben.

Dachte erst das wäre Satire aber nein das ist Deutschland 2025 Big Grin

Da haben die Beteiligten ja noch einmal Glück gehabt ...

Zitat:Bis 1991 war unklar, ob das ganze Deutschlandlied oder nur seine dritte Strophe als Nationalhymne zu gelten habe. Im März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass nur die dritte Strophe nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) strafrechtlich geschützt ist.[24]

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne

Allein schon dass die 3. Strophe die offizielle Nationalhymne ist aber man bei der 1. Strophe des selben Liedes allen Ernstes die Polizei rufen will spricht Bände.
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Hier ist die Geschichte per Gesetz festgeschrieben.
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Gibt es überhaupt irgendeine Bundeswehr-Vorschrift die BW-intern das Singen der ersten Strophe explizit verbieten würde? Woraus ergibt sich so ein Verbot konkret vom Recht her in der BW?

Denn die erste Stophe ist (wie ja auch einige Vorredner völlig korrekt anmerkten) völlig legal. Sie stellt für sich allein keine Straftat dar und darf gesungen werden. Sie ist lediglich nicht die Nationalhymne.
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Würd ich auch so sehen . Der Kommandeur wollte halt aber die Nationalhymne und das ist sie nun mal nicht die erste Strophe.

Zitat:Der Autor hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu
Blüh’ im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!
auch den Trinkspruch
Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland!
vorgesehen.
War mir bis jetzt auch unbekannt .


Was mir auch neu war das man als Berufssoldat seinen Posten anbieten kann. Entlassen werden kann man ja wegen sowas sowieso nicht .
Da wird jetzt wohl „Führerreserve" angesagt sein oder wird schnell Posten geschaffen .
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(Gestern, 16:13)alphall31 schrieb: Würd ich auch so sehen . Der Kommandeur wollte halt aber die Nationalhymne und das ist sie nun mal nicht die erste Strophe.

War mir bis jetzt auch unbekannt .


Was mir auch neu war das man als Berufssoldat seinen Posten anbieten kann. Entlassen werden kann man ja wegen sowas sowieso nicht .
Da wird jetzt wohl „Führerreserve" angesagt sein oder wird schnell Posten geschaffen .

Ich empfehle hier mal aktuell "augengeradeaus.net", was Hintergrund Infos zum Status unserer Nationalhymne und den Umgang damit in der Bundeswehr und anderen staatlichen Institutionen betrifft.

Dort nachzulesen und Im Bild der Bundeswehr und aller Staats Institutionen generell gilt zum Fall folgendes :
1 - Nationalhymne, auch zum singen, ist ausschließlich die DRITTE Strophe... Das gilt seit ca 1990.
2 -NUR DIESE darf bei offiziellen Anlässen unter Beteiligung von Polizei oder Bundeswehr etc gespielt UND gesungen werden.
(Man stelle sich vor, ein prominenter deutscher Sportler zur dies bei einer Siegerehrung oder vor einem Wettkampf.
Das Gesetz ist hier zweitrangig... Es gilt eine nicht juristische moralische Verpflichtung.)
3 - Nicht verbeamtete Privat Personen dürfen die erste Strophe weiter straffrei singen, ja... Nazis und deren Partei Ableger mit A am Anfang, insbesondere in Ostdeutschland, tun das ja auch Medien wirksam sehr gern... Leider ungestraft, weil Gesetz fehlt.
4 - Der DJ und das Stück hätten, wegen des vorigen Punktes und des ZU ERWARTENDEN SHITSTORMS bei Verstoß gegen 1/2 aber VORAB geprüft und entsprechend freigegeben werden müssen.
5- Die Veranstaltung wurde, laut Quellen, ERST NACH DEM ENDE DER HYMNE unterbrochen und der Kommandant hat dann angeblich versucht, das was in den Brunnen gefallen war, zu retten... Leider de facto zu spät.
Möglicherweise war er ggf nicht vor Ort als es geschah... Oder bereits mit der Masse der Anwesenden alkoholisch "gepegelt", so daß es niemand so recht ernst genommen hat.
Das darf aber keine Ausrede sein...und er hst entsprechend korrekt die Verantwortung übernommen.

6 - Einen Rücktritt von einem Dienst posten gibt es aber im Beamtenrecht wohl so gar nicht... Höchstens eine suspendierung durch vorgesetzte... Ich kenne das aus meiner Behörden Erfahrung auch nicht.

7- Der DJ war vermutlich ein lokaler DJ, der dasselbe vermutlich vielleicht hunderte Male auf den lokalen Veranstaltungen der "Blauen" gespielt hat.
Er war also entsprechend eventuell selbst ein Blauer, der das vielleicht sogar absichtlich gemacht hat (erscheint mir angesichts des politischen Credos in der Gegend logisch, aber aktuell nicht beweisbar.)
Warum wird so einer zum DJ ernannt ohne Prüfung... Fehlte noch, dass er "l'amours toujours" spielt...
Angeblich hat er in lokalen Medien behauptet, er hätte keine Ahnung vom Strophen Problem...
... Na dann sind in Ostdeutschland offensichtlich sehr dumme Menschen unterwegs.
In Westdeutschland weiß das jeder 10 jährige!
Aber wie erwähnt, es hat "Gschmäckle" (s. o.)

Aber selbst ich, als westdeutscher Mannschaft Reservist, wäre SOFORT eingeschritten, hätte den Song am Pult gestoppt und per Mikrofon den DJ entsprechend mal kurz eingeordnet.... Pfeif auf anwesende Offiziere etc... Hier bin ich besorgter Staatsbürger.
Sollte es immer noch in deutschen Uffz/Offz Heimen und sonstigen Veranstaltung Orten Usus sein unter Alklaune sowas zu huldigen, frage ich mich, was ich hier eigentlich verteidigen soll... Sad
Es bestätigt meine Befürchtung, daß gerade in den tiefblauen Ostdeutschland Provinzen in der BW offenbar mehr und mehr Verfassungs feindliche Gedanken salon fähig werden.... Bedingt dadurch, dass eben dort 50% und mehr Wahlbürger AfD Anhänger sind.

In WESTDEUTSCHLAND halte ich derartige Geschehnisse n der "normalen" Truppe für nahezu ausgeschlossen..und ich habe ein paar BW Feiern erlebt, inkl Angehörige und Musik und Tanz.... Aber immer selbstverständlich ohne Nationalhymne singen!
Das allein schon... , bei einer Weihnachtsfeier hat die Hymne nix zu suchen... Wir sind nicht Trump USA... Völlig unverständlich!

Es fehlt aber ein Gesetz oder Verordnung, was jeglichen Gesang in der Öffentlichkeit der ersten beiden Strophen FÜR ALLE STAATSBEDIENSTETEN zumindest unter Disziplinar Strafe stellt...
Besser wäre ein generelles Verbot... Gilt dann Ebenso für den DJ auf einer Veranstaltung. Dann wird es keine Zweifel mehr geben und auch der blaueste und dümmste DJ wird sich dann hoffentlich hüten, das zukünftig wieder zu tun.
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(Gestern, 22:25)Milspec_1967 schrieb: In Westdeutschland weiß das jeder 10 jährige!

Wohl eher Keiner, weder das Deutschlandlied noch die 3. Strophe als Nationalhymne, wenn überhaupt dann Letztere vom Fußball.

Zitat:Man stelle sich vor, ein prominenter deutscher Sportler zur dies bei einer Siegerehrung oder vor einem Wettkampf.

Tatsächlich passiert das bei Siegerehrungen im Ausland immer wieder dass statt der dritten die erste Strophe gespielt bzw. live gesungen wird.

Zitat:Es fehlt aber ein Gesetz oder Verordnung, was jeglichen Gesang in der Öffentlichkeit der ersten beiden Strophen FÜR ALLE STAATSBEDIENSTETEN zumindest unter Disziplinar Strafe stellt...
Besser wäre ein generelles Verbot...

Selten so einen Unsinn gelesen Cool

Hier mal die zweite Strophe

Zitat:2.Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten
schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes
Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang.

Was genau stört Dich daran, wird wohl zu oft der Wortstamm "deutsch" verwendet?

Oder sind es der Wein oder die Frauen?

http://www.deutschlandlied.de/text.htm
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(Gestern, 22:25)Milspec_1967 schrieb: Ich empfehle hier mal aktuell "augengeradeaus.net"
Die dortigen Infos über den Ablauf decken sich nicht ganz mit dem, was zuvor in der Pressemeldung stand. Bei Wiegold heißt es:
Zitat:Schnebelt hatte während des laufenden Liedes samt Text der ersten Strophe nicht reagiert, jedoch direkt danach angeordnet, dass die Melodie der Hymne – ohne Text – erneut abgespielt werden sollte. Weitere Schritte leitete er offensichtlich nicht ein.
In der ursprünglichen Berichterstattung (z.B.) hieß es hingegen :
Zitat:„Am 11. Dezember 2025 kam es bei der Weihnachtsfeier in der Kaserne der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch - entgegen der Beauftragung zum Abspielen der Nationalhymne zum Abschluss der Veranstaltung - zur Wiedergabe der ersten Strophe des Liedes der Deutschen durch einen zivilen DJ“, sagte der Heeressprecher.
Er sagte, der Kommandeur der Unteroffizierschule habe unmittelbar nach dem Vorfall angeordnet, die Nationalhymne abzuspielen. Er habe während der Veranstaltung „das fehlerhafte Abspielen unmissverständlich eingeordnet“ und den Vorfall am selben Abend an seine Vorgesetzten gemeldet.
Das macht einen erheblichen Unterschied.
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(Gestern, 23:03)Broensen schrieb: Die dortigen Infos über den Ablauf decken sich nicht ganz mit dem, was zuvor in der Pressemeldung stand. Bei Wiegold heißt es:
In der ursprünglichen Berichterstattung (z.B.) hieß es hingegen :
Das macht einen erheblichen Unterschied.

Vielleicht sind wir alle das Opfer von Zitaten von Zitaten von Presse Dritt Info, die nicht dabei war.
Zumindest der DJ wurde wohl danach Interviewt und das wurde veröffentlicht.

Eine Weihnachtsfeier mit 1000 Menschen... Waren das alles nur Soldaten?
Denke nicht... Da war garantiert lokale Prominenz und Angehörige mit dabei.
Das ganze Event an sich ist schon sehr dubios....
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Es gibt nur noch eine Unteroffizierschule für Heer , CIR , Sanitätsdienst und das was SKB war für die Ausbildung der Uffz und Fw ,außerdem die sprachenausbildung . Diese 4 lehrgruppen sind an 3 Standorte .
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War zu diesem Zeitpunkt den überhaupt angedacht die Nationalhyme zu spielen? Wurde das als: jetzt wird die Nationalhymne gespielt - angekündigt?! Oder wurde das einfach so abgespielt in einer Reihe mit anderen Liedern?

Darüber hinaus: wo exakt steht in Vorschriften, Gesetzen usw. dass Soldaten die erste Stophe nicht singen dürfen?

Das es nicht die Nationalhymne ist, ist klar. Aber es ist dennoch ein vollkommen legales deutsches Lied.
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(Vor 2 Stunden)Quintus Fabius schrieb: War zu diesem Zeitpunkt den überhaupt angedacht die Nationalhyme zu spielen? Wurde das als: jetzt wird die Nationalhymne gespielt - angekündigt?! Oder wurde das einfach so abgespielt in einer Reihe mit anderen Liedern?
Den ersten Berichten zufolge war das Abspielen der Hymne zumindest am Ende der Veranstaltung vorgesehen. Ob die erste Strophe nun stattdessen oder zu einem früheren Zeitpunkt gespielt wurde, war der Meldung nicht zu entnehmen.
Zitat:Darüber hinaus: wo exakt steht in Vorschriften, Gesetzen usw. dass Soldaten die erste Stophe nicht singen dürfen?
Das ist eigentlich fast irrelevant. Es gibt ja gar keinen Vorwurf einer verbotenen Handlung. Es gibt auch keine veröffentlichten Berichte über Soldaten, die mitgesungen hätten. Es stehen lediglich folgende mutmaßlichen, allesamt nicht strafrechtlich relevanten Fehlverhalten im Raum:

- Der DJ könnte eigenmächtig gehandelt haben, was komplett irrelevant wäre.
- Es könnte der Kommandant nicht die ihm gebotenen Maßnahmen eingeleitet haben, also z.B. nicht schnell und konsequent genug eingeschritten sein ober die schnellstmögliche Meldung unterlassen haben.
- Es könnte ein BW-Angehöriger das Abspielen der 1.Strophe angeordnet oder zumindest angeregt haben, was seitens der BW zu ggf. disziplinarischen Maßnahmen führen könnte. Dafür braucht es auch kein explizites Verbot, sondern es gilt § 17 Soldatengesetz "Verhalten im und außer Dienst"
Zitat:(1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten.
(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. ... Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Inwieweit nun klar definiert ist, was als "dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werden" gewertet wird, entzieht sich meiner Kenntnis, ich bin mir aber recht sicher, das nicht dazu gehört, in einer offenbar zumindest halböffentlichen BW-Veranstaltung ein Lied anstelle der Nationalhymne spielen zu lassen, das aus hinlänglich bekannten Gründen, explizit nicht (mehr) als Nationalhymne verwendet wird.
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Die Weihnachtsfeier war eine dienstliche Veranstaltung für die es auch einen dienstlichen Befehl gab .
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(Vor 36 Minuten)alphall31 schrieb: Die Weihnachtsfeier war eine dienstliche Veranstaltung für die es auch einen dienstlichen Befehl gab .
Ich nehme aber doch mal an, dass auch nicht-BW-Angehörige Zutritt hatten, und seien es auch nur Dienstleister wie eben der DJ gewesen. Das meinte ich mit "halböffentlich". Und dadurch ist eben das "Ansehen der Bundeswehr" vom Verhalten der Soldaten auf dieser Veranstaltung betroffen.
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