Vor 11 Stunden
(Heute, 03:03)Milspec_1967 schrieb: Die Aufarbeitung wäre ja genau und konsequent seine Aufgabe gewesen... Inkl. Disziplin Massnahmen gegen diejenigen BW Angehörigen
die dieses Event weiter ungehindert durchgeführt haben.
Nach Abspielen des "verfsssungsfeindlichen" Teil der hymne hätte der " höchste anwesende Offizier" ...
... Sofort die Polizei rufen MÜSSEN (ggf. Straftat VERDACHT gegen den DJ mindestens)
... Die Veranstaltung sofort beenden MÜSSEN (Verfassung feindliche bzw BW Eid feindliche Handlungen auf einer BW Veranstaltung)
... Für alle Militär Angehörigen der Veranstaltung ggf. Bis zum Polizei Eintreffen Ausgangssperre erlassen müssen (zum Zwecke der Beweise Sicherung)
... Asap den Kommandant informieren müssen... Sofern er nicht selbst der o. g. Kommandant war.
All das ist offenbar nicht geschehen und der Vorfall unterm Tisch geschoben worden.
Der Rücktritt ist somit berechtigt.... Vermutlich wird es weitere Konsequenzen geben.
Dachte erst das wäre Satire aber nein das ist Deutschland 2025

Da haben die Beteiligten ja noch einmal Glück gehabt ...
Zitat:Bis 1991 war unklar, ob das ganze Deutschlandlied oder nur seine dritte Strophe als Nationalhymne zu gelten habe. Im März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass nur die dritte Strophe nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) strafrechtlich geschützt ist.[24]
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne
Allein schon dass die 3. Strophe die offizielle Nationalhymne ist aber man bei der 1. Strophe des selben Liedes allen Ernstes die Polizei rufen will spricht Bände.
