USA vs. Kuba
#31
Die Chinesen möchten gerne eine eigenen Einflusszone in denen sie die USA in Ruhe lassen. Entsprechend werden sie im amerikanischen Vorhof auftreten.
Zitieren
#32
Zwei Tanker (Gas aus China und Öl aus Russland) mit Kurs auf Kuba: Russland will wohl Trumps Blockade brechen
Zitat:Bei den beiden ... Schiffen, die sich auf dem Weg nach Kuba befinden, soll es sich einmal um den unter russischer Flagge fahrenden Tanker „Anatoly Kolodkin“ handeln. Laut Angaben der Seefahrts-Analysefirma Kpler, über die der Guardian berichtet, wurde er am 8. März im russischen Hafen Primorsk rund 730.000 Barrel Rohöl geladen. Das Schiff soll voraussichtlich am 23. März am Ölterminal von Matanzas im Norden Kubas anlegen.
Der Tanker steht bereits unter Sanktionen der USA, der EU und Großbritanniens, die diese im Zuge des von Putin begonnenen Ukraine-Kriegs verhängt hatten. Eigentümer des Tankers ist die russische staatliche Reederei Sovcomflot.

Bei dem zweiten Schiff soll es sich laut der Financial Times um den Tanker „Sea Horse“ handeln, der unter der Flagge Hongkongs fährt. Er soll rund 27.000 Tonnen Gas geladen haben.
Zitieren
#33
Kuba bereitet sich auf US-Militäreinsatz vor
Zitat:Donald Trump will Kuba »übernehmen«. Die kommunistischen Herrscher sind alarmiert, große Probleme bereitet aber auch die Heimatfront. Der Grund: der inselweite Stromausfall. Russland verspricht Hilfe.
23.03.2026, 08.25 Uhr

Kubas Militär bereitet sich laut einem hochrangigen Beamten auf einen eventuellen US-Einsatz auf der sozialistisch regierten Insel vor. Es wäre naiv, eine militärische Aggression der Vereinigten Staaten auszuschließen, sagte der kubanische Vizeaußenminister Carlos Fernández de Cossio in einem Interview des US-Senders NBC News. Man hoffe jedoch, dass es nicht dazu komme. US-Präsident Donald Trump hatte jüngst eine »Übernahme» des sozialistischen Inselstaates angedeutet.

»Wir wissen offen gestanden nicht, wovon sie sprechen, aber ich kann Ihnen Folgendes sagen: Kuba ist ein souveräner Staat. Kuba würde es nicht akzeptieren, ein Vasallenstaat oder ein von einem anderen Staat abhängiges Land zu werden«, sagte der Vizeminister. Das kubanische Militär sei stets auf eine mögliche Aggression vorbereitet – und derzeit gebe es auch konkrete Schritte im Kontext der jüngsten Spannungen.
...

Nach Angaben der auf die Ortung von Schiffsverkehr spezialisierten Website »Windward« befindet sich ein Tanker mit russischem Diesel derzeit auf dem Weg nach Kuba. Das unter der Flagge Hongkongs fahrende Schiff »Sea Horse« habe mutmaßlich rund 190.000 Barrel Diesel an Bord. Bei ungehinderter Fortsetzung seiner Fahrt werde der Tanker »in einigen Tagen« in Kuba eintreffen.

Nach Angaben des Analyseunternehmens Kpler befindet sich noch ein zweiter Tanker auf dem Weg nach Kuba: Der russische Frachter »Anatoli Kolodkin« habe 730.000 Barrel Rohöl an Bord, hatte die Firma am vergangenen Mittwoch mitgeteilt. Seit dem 9. Januar war kein Treibstoff mehr nach Kuba importiert worden.
...
Kopie hier
Zitieren
#34
(18.03.2026, 10:50)Kongo Erich schrieb: Primär kommt Russland in Betracht. Russland ist aber mit dem Ukraine-Krieg und der Unterstützung des Iran möglicherweise schon am Rande seiner Möglichkeiten. Daher könnte ein Hasardeur wie Donald der Leibhaftige auf den Gedanken kommen, seinen Überfall auf Venezuela (hit & run) in Kuba zu wiederholen.

Das kann er nicht.

Denn die USA haben 1962 vertraglich zugesichert, dass sie Kuba nicht angreifen, wenn die sowjetischen Atomraketen aus Kuba abgezogen werden.

Natürlich könnte Trump den Vertrag missachten, aber daraus ergäben sich mehrer Probleme:
- Zum einen wurde der Vertrag durch die Ikonen Kennedy abgeschlossen. Die würde er damit vom Sockel holen. Ob das vor den Midterms gut ankommt?
- Zum anderen hätte damit Russland (als Rechtsnachfolger der UdSSR) die Möglichkeit, wieder Raketen auf Kuba zu stationieren. (Braucht zwar im U-Boot-Zeitalter kein Mensch mehr, aber was heisst das schon).
Zitieren
#35
Seit wann interessiert sich Donald für alte Verträge? Dem sind doch sogar die eigenen sch...egal
Zitieren
#36
Was werden denn hier schon wieder für Legenden gestrickt? Ein derartiger Vertrag existiert überhaupt nicht.
Es gibt eine politische Zusage, die über die Jahrzehnte mehr oder weniger gehalten hat, rechtlich bindend ist daran aber nichts.
Zitieren
#37
Was werden denn hier wieder für krude Thesen verbreitet.
Lasst uns das mal hinterfragen.

Konkret: Was ist ein Vertrag?

Fangen wir mal ganz von vorne an:

1. Ein Vertrag ist die Übereinstimmung zweier Willenserklärungen.
Also - die eine Seite erklärt:
"Wir werden Kuba nicht mehr angreifen, wenn ..."
Und die andere Seite erfüllt diese Voraussetzungen.

Haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen ... ja?

Jetzt wird es schwieriger:
2. Müssen Verträge schriftlich aufgesetzt und unterzeichnet werden?
Jein, Formvorschriften gibt es nur in Ausnahmefällen.
Ansonsten - grundsätzlich geht auch mündlich oder sogar nonverbal durch Zeichen.
Also:
Der Herr NW kommt in eine Bäckerei, deutet auf ein Brot und legt das Geld auf den Tresen.
Die Frau Bäckersmeisterin (damit wir zwei Geschlechter haben) nimmt das Geld, tütet das Brot ein und gibt es dem Herrn NW.
Haben die beiden gesprochen?
Nein
Haben die beiden geschrieben?
Nein

Haben die beiden einen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen?
Ja, und sogar mit mehreren Rechtsgeschäften
a) Tausch Brot gegen konkrete Geldsumme (liegt auf dem Tresen) - Verpflichtungsgeschäft
b) Übereignung Geld an Bäckermeisterin durch deren Entgegennahme = Übergabe - Erfüllungsgeschäft
c) Übereignung Brot an NW durch Übergabe - Erfüllungsgeschäft

Warum soll also die beidseitig seit Jahrzehnten erfüllte "politische Zusage" kein Vertrag sein?
Zitieren
#38
(24.03.2026, 13:43)Kongo Erich schrieb: Warum soll also die beidseitig erfüllte "politische Zusage" kein Vertrag sein?

Zwischenstaatlichen Recht ist nicht deckungsgleich mit Privatrecht.

Ein völkerrechtlicher Vertrag durchläuft normalerweise einen Prozess mit gewisser Formbindung dahingehend, dass gemeinsame Dokument vorliegen, eine innerstaatliche Ratifikation sowie final eine Registrierung beim UN-Sekretariat erfolgt.
Das fehlt im vorliegenden Fall komplett. Es gibt zwei Briefe zwischen Kennedy und Chruschtschow sowie eine politische Rede Kennedys. Mehr nicht.
Theoretisch ist es möglich, völkerrechtlich bindende Verträge nicht im formellen Verfahren und quasi mündlich abzugeben, auch wenn es in der Praxis aus naheliegenden Gründen fast ausschließlich so gehandhabt wird. Gerade bei mündlichen Verträgen bedürfte es daher einer Förmlichkeit, die über die vorliegenden Kommunikation hinausgeht.

Damit ein mündlicher Vertrag existiert müsstest du Kennedy einen offensichtlichen Rechtsbindungswillen nachweisen, der über eine Abgabe einer politischen Absichtserklärung deutlich hinausgeht. Das ist in der historischen Rückschau aber genau nicht der Fall, Kennedy suchte nach einer politischen Lösung um die Kuh vom Eis zu bekommen, hatte aber keine Absicht hier rechtlich bindende und rechtlich tragfähige Zusagen bis in alle Ewigkeit zu machen. Innerstaatlich betrachtet kann er das nach US-Verfassungsrecht sowieso nicht, er hätte dafür zwingend den Senat involvieren müssen.
Insofern eindeutig: Politische Absprache, kein Vertrag.

Übrigens eine akademische Diskussion weil die offizielle amerikanische Position seit jeher ist, dass kein völkerrechtlich bindender Vertrag vorliegt.
Zitieren
#39
@Nightwatch
Deine Argumentation ist nicht schlecht.
Anerkennung - echt; das hätte ich als Gegenposition auch so gesagt.

Allerdings habe ich sofort ein Gegenbeispiel:
Russland behauptet steif und fest, anlässlich der deutschen Wiedervereinigung sei (mündlich) zugesagt worden, dass die NATO "nicht einen Schritt weiter nach Osten" - Not one inch eastwards - erweitert würde. Das sei Grundlage für die Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands gewesen.
Für Russland ist die Aussage letztendlich auch die Grundlage dafür, zu fordern, dass (wenigstens) die Ukraine nicht in die NATO aufgenommen werden dürfe. Und die USA unter Trump scheinen das irgendwie zu respektieren.

Diese - in den Archiven nicht nachweisbare - Zusage wird auch in westlichen Kreisen als "völkerrechtlich verbindlich" angesehen, wenn sie denn tatsächlich so gefallen und bis zum Abschluss des darauf beruhenden Vereinigungsvertrages aufrecht erhalten wurde.

Andere bezweifeln, dass eine solche Aussage bis zum Abschluss der Verhandlungen gemacht und aufrecht erhalten worden sei (Mery Elise Sarotte, ISBN 978 3 406 80831 9 bringt eine recht gute und umfangreiche Recherche zum Thema).
Zitieren
#40
(25.03.2026, 00:17)Kongo Erich schrieb: Diese - in den Archiven nicht nachweisbare - Zusage wird auch in westlichen Kreisen als "völkerrechtlich verbindlich" angesehen, wenn sie denn tatsächlich so gefallen und bis zum Abschluss des darauf beruhenden Vereinigungsvertrages aufrecht erhalten wurde.

Verträge zwischen Staaten werden doch am laufenden Band gebrochen. Ist doch nichts Ungewöhnliches. Damals lief zumindest in den Nachrichten dass diese Zusage getätigt wurde, aber ist halt schon lange nicht mehr von Interesse. Rußland hat auch keinerlei Möglichkeiten mehr die Wiedervereinigung rückgängig zu machen. Haben sie eben Pech gehabt.
Zitieren
#41
(27.03.2026, 09:08)lime schrieb: Verträge zwischen Staaten werden doch am laufenden Band gebrochen. Ist doch nichts Ungewöhnliches. Damals lief zumindest in den Nachrichten dass diese Zusage getätigt wurde, aber ist halt schon lange nicht mehr von Interesse. Rußland hat auch keinerlei Möglichkeiten mehr die Wiedervereinigung rückgängig zu machen. Haben sie eben Pech gehabt.
OT on:
Wer sich auf den Standpunkt stellt, dass "Verträge am laufenden Band gebrochen werden" und das hinnimmt, der braucht am Schluss gar keine Verträge mehr abzuschließen. Die sind dann eh weder das Papier noch die Tinte wert, mit denen sie geschrieben werden.

Wenn ich in dem Kontext "Europa" oder "Russland" (bitte mit "Doppel-s", der Name kommt nicht vom Ruß aus den Schornsteinen sondern von den Rus, den ehemals skandinavischen Händlern an den osteuropäischen Flüssen und deren Reichsgründungen) bin, dann zählt erst mal die Schlussakte von Helsinki, die jedem Staat eine freie Bündniswahl garantiert.
Und dann haben wir mindestens drei förmliche Verträge, in denen Russland die Unverletzlichkeit der ukrainischen Grenzen garantiert hat.

Und in solchen Fällen des Vertragsbruches gebietet es schon der Selbsterhaltungstrieb, dass dem Staat, der einen Vertrag bricht, Einhalt geboten wird - je eklatanter die Vertragsverletzung, desto eklatanter muss dann auch die Reaktion sein.
Sonst sind wir wieder beim ersten Absatz.
OT out
Zitieren


Gehe zu: