Palästina - Druckversion +- Forum-Sicherheitspolitik (https://www.forum-sicherheitspolitik.org) +-- Forum: Blickpunkt Welt (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=90) +--- Forum: Sicherheitspolitik und Wirtschaft (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=96) +--- Thema: Palästina (/showthread.php?tid=4797) |
Re: Palästina - Shahab3 - 15.11.2012 @Nightwatch Zitat:Der logische Schluss ist: Annektierungen im Rahmen eines Defensivkrieges sind machbar. Die Siegerregelung (egal ob offensiv oder defensiv) ist seit 1945 Geschichte, kann also für Israel von der Zeitachse seiner Existenz niemals gegolten haben. Die einseitige Annektion von fremden Gebieten ist seit 1945 prinzipiell verboten. Egal wer gewinnt, verliert, anfängt oder aufhört, Angreifer oder Verteidiger ist. Diese Regelung greift nach Völkerrecht also in jedem Konfliktfall. Da kannst Du mit Selbstverteidigung und mit Deiner spezifisch jüdischen Mitleidskarte um dich schlagen wie Du willst. Re: Palästina - hunter1 - 15.11.2012 Nightwatch schrieb:In unserem Kontext ist dies jedoch schlicht nicht auf Israel anzuwenden, da es die arabischen anrainer waren die die Feindseligkeiten initiiert haben. Sie haben damit Art. 2 Ziff. 4 gebrochen und können sich nicht darauf berufen nachdem die Aktion schiefging.Israel bricht auch damit, wenn im Zuge eines Gegenangriffs (dieser ist legitim) Gebiete des Angreifers besetzt und nicht mehr zurückgegeben werden. Die territoriale Integrität ist wichtiger als das Recht des Siegers. Nur darum gehts hier bei der Charta, ansonsten könnte man sie gleich in die Tonne kippen. Mit der Charta gibt es kein "Recht des Siegers" mehr, dieses wird an eine höhere Schlicht-Instanz abgegeben (die UN). Ist schon klar, dass es in der Praxis meist anders aussieht, aber man muss diesem Grundsatz wenigstens in der Theorie zustimmen, um überhaupt eine Dikussionsgrundlage zu schaffen. EDIT: Da war einer schneller.. u - Nightwatch - 15.11.2012 Schneller und genauso falsch. Zitat: Israel bricht auch damit, wenn im Zuge eines Gegenangriffs (dieser ist legitim) Gebiete des Angreifers besetzt und nicht mehr zurückgegeben werden. Die territoriale Integrität ist wichtiger als das Recht des Siegers.Nein eben nicht. Die territoriale Integrität des angreifenden Staats tritt hinter das Recht zur Selbstverteidigung zurück. Dieses Recht beinhaltet selbsvterständlich auch Gebiete des Feindes dauerhaft zu besetzen, etwa um hieraus vorgetragene Angriffe zukünftig unmöglich zu machen. Es erschöpft sich nicht etwa schon darin nur in feindliche Gebiete im Rahmen von Kampfhandlungen vorzustoßen und diese bis zum Ende der Kampfhandlungen zu halten. Das Recht zur Selbstverteidigung geht schließlich weiter. Worin begründet sich das? Das Selbstverteidigungsrecht ist ein universelles, natürliches Recht. Es kann durch Vertragsrecht nur in sehr geringen Umfang überhaupt eingeschränkt werden. Daher eben auch die Aushebelung der Charta durch Art. 51 derselbigen. Die Idee ein völkerrechtlicher Vertrag könnte dem Angreifer quasi eine Versicherung garantieren das ihm in jeden Falle rein garnichts passieren wird weil der Verteidiger sich nur unmittelbar verteidigen darf steht dem dimetral entgegen. Und findet sich so auch nicht im fixierten Kriegsvölkerrecht. Zitat:Nur darum gehts hier bei der Charta, ansonsten könnte man sie gleich in die Tonne kippen. Mit der Charta gibt es kein "Recht des Siegers" mehr, dieses wird an eine höhere Schlicht-Instanz abgegeben (die UN).Es gibt nach wie vor das Recht des Siegers. Das ist ein faktisches Recht das kein Vertrag oder Gesetz der Welt ändern kann. Der Sträkere und Siegende hat immer Recht. Faktisch, egal was die UN oder sonstwer sagt. Was es mit der Charta nicht mehr geben sollte ist das Recht des (siegenden) Angreifers. Dem (siegenden) Verteidiger kann und will (siehe Art. 51) die Charta keine Einschränkungen aufzwingen. Das wäre ja auch weder möglich noch rechtmäßig da das Selbstverteidigungsrecht ein universelles Recht ist. Warum sieht man das heute in weiten Kreisen nicht so? Weil dieser Ansatz nach 45 nur im Falle Israel wirklich relevant geworden ist. Es gibt sonst keine Kriege bei denen der Verteidiger Land des Angreifers besetzen konnte und dort bleiben wollte. WÜrde es mehrere Fallbeispiele geben (am besten noch mit den USA oder anderen westlichen Mächten) sehe die Herangehensweise ganz anders aus. Aber das es nur um Israel geht... Re: Palästina - Erich - 15.11.2012 Nightwatch schrieb:...Wenn Du auf 1967 abhebst - insbesondere Ägypten hatte zwar gegenüber Israel eine bedrohliche Haltung eingenommen, aber die ersten Schüsse und Gewaltakte sind (präventiv?) von Israel ausgegangen. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hagalil.com/israel/geschichte/kriege-3.htm">http://www.hagalil.com/israel/geschichte/kriege-3.htm</a><!-- m --> Zitat:Die Kriege Israels: Milhamoth Jisrael <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hagalil.com/israel/geschichte/1967.htm">http://www.hagalil.com/israel/geschichte/1967.htm</a><!-- m --> Zitat:5. Juni 1967 bis 10. Juni 1967:Insofern hat Israel - rein formal - Art. 2 Ziff. 4 gebrochen, und damit sind auch die nachfolgenden Ausführungen ohne Grundlage. Nightwatch schrieb:...das stimmt insofern, als sich z.B. China aus den eroberten Territorien in Indien und Vietnam wieder zurückgezogen hat - es wollte gar nicht dort bleiben und insofern ist Israel der einzige Staat, der offensichtlich Territorien erobert um dort zu bleiben. Das sollte doch zu denken geben. Re: Palästina - Nightwatch - 15.11.2012 Zitat:Wenn Du auf 1967 abhebst - insbesondere Ägypten hatte zwar gegenüber Israel eine bedrohliche Haltung eingenommen, aber die ersten Schüsse und Gewaltakte sind (präventiv?) von Israel ausgegangen.Irrelevant da die erste kriegerische Handlung die Sperrung der Straße von Tiran war. Nachdem dann Ägypten und Syrien eine militärische Allianz verkündeten ist an dem gleichzeitigen Angriff auf Ägypten und Syrien nichts auszusetzen. Das Recht auf Selbstverteidigung verlangt nicht sich zuerst erschießen zu lassen bevor man handelt. Auch wenn das dir natürlich so passen würde. Re: Palästina - Schneemann - 15.11.2012 Zudem war Nassers offenkundige Kriegsabsicht nicht zu übersehen... Schneemann. Re: Palästina - Erich - 15.11.2012 für eine offenkundige Kriegsabsicht (die über verbale Kraftmeierei hinaus ging) waren die Ägypter (und Syrer) ziemlich schlecht vorbereitet aber selbst wenn (was durchaus so gesehen werden kann) die Ägypter auf einen Krieg aus waren: warum müssen dann die Palästinenser unter Nassers Größenwahn leiden? Und wäre es nicht endlich Zeit, mit den Palästinensern zu einer vertraglichen Regelung zu kommen, wenn man das schon mit dem seinerzeitigen Aggressor Ägypten geschafft hat? Das meint wohl auch ein etwas konservatives Printmedium: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ftd.de/politik/international/:gazastreifen-tinte-statt-blut/70118484.html">http://www.ftd.de/politik/international ... 18484.html</a><!-- m --> Zitat:15.11.12 20:51 Re: Palästina - hunter1 - 16.11.2012 Nightwatch schrieb:Nein eben nicht. Die territoriale Integrität des angreifenden Staats tritt hinter das Recht zur Selbstverteidigung zurück.Das ist nur während einem Krieg so, danach nicht mehr. Ein Unrecht geschieht, sobald vom Verteidiger beim Angreifer eroberte Territorien nicht mehr zurückgegeben werden. Militärisch gesehen mag es richtig sein, Gebiete des Angreifers dauerhaft zu besetzen, quasi als Präventionsmassnahme. Rechtlich gesehen kommst Du damit aber nicht durch, jedenfalls kaum, wenn ein Friedensvertrag ausgehandelt wird. Normalerweise wird bei solchen Verträgen der territoriale Status Quo wieder hergestellt, es sei denn, die Partei, welche Gebiete verloren hat, tritt diese freiwillig ab. Und das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung, wie Du es unterstützst, hat bei UNO-Mitgliedern einfach keine Gültigkeit. Selbstverteidigung muss verhältnismässig sein, sonst wird aus dem Opfer ganz schnell ein Täter. Es ist die Aufgabe der UNO, als überstaatliche Instanz dafür zu sorgen, dass solche Situationen nicht eskalieren. Nun, natürlich ist das nur in der Theorie so. In der Realität ist die UNO ein Papiertiger und die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats halten sich auch nicht an diese Regeln. Somit kann jeder soviel Selbstverteidigung anwenden, wie er will (mit entsprechenden Konsequenzen), denn die UNO wird sowieso selten bis nie dazwischen gehen. Richtig ist das aber trotzdem nicht, falls man ernsthaft an einem Frieden interessiert ist. D.h., am Ende gibt es nur Verlierer. Re: Palästina - Nightwatch - 16.11.2012 Zitat:Das ist nur während einem Krieg so, danach nicht mehr. Ein Unrecht geschieht, sobald vom Verteidiger beim Angreifer eroberte Territorien nicht mehr zurückgegeben werden. Militärisch gesehen mag es richtig sein, Gebiete des Angreifers dauerhaft zu besetzen, quasi als Präventionsmassnahme. Rechtlich gesehen kommst Du damit aber nicht durch, jedenfalls kaum, wenn ein Friedensvertrag ausgehandelt wirdDas geht so schlicht nicht. So wie du argumentierst bekommt der Angreifer eine totale Versicherung, das ihm in keinem Fall etwas passieren wird. Selbst wenn er den Krieg verliert - am Ende wird mindestens Status Quo stehen. Denn der Verteidiger darf sein Gebiet nicht halten. Das geht so nicht. Wie schon geschrieben, das Recht auf Selbstverteidigung geht sehr weit. Es schließt selbstverständlich ein nach einen Angriff Gebiete dauerhaft zu besetzen um die eigene Position zu stärken und Angriffe unmöglich zu machen. Wo kämen wir denn da hin wenn der Angreifer sofort wieder auf Ausgangsposition darf und es gleich wieder versuchen kann? Solange der Kriegszustand besteht hat der Verteidiger das Recht soviel Gebiet des Angreifers zu halten wie er lustig ist. Auch nach einen Waffenstillstand sofern die Bedinungen nichts anderes vorsehen. Und im Rahmen eines Friedensvertrags werden dann die alten Grenzen bestätigt oder neu gezogen. Hierbei steht es dem Verteidiger aber durchaus zu auf die Forderung des Angreifers, wieder zum Status Quo zurückzukehren nicht einzugehen. Zitat:Und das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung, wie Du es unterstützst, hat bei UNO-Mitgliedern einfach keine Gültigkeit. Selbstverteidigung muss verhältnismässig sein, sonst wird aus dem Opfer ganz schnell ein Täter. Es ist die Aufgabe der UNO, als überstaatliche Instanz dafür zu sorgen, dass solche Situationen nicht eskalierenDas uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung hat für UN Mitglieder sehr wohl Gültigkeit. Zum einen steht es wortwörtlich so in der Charta und zum anderen kann ein universelles Recht nicht eingeschränkt werden. Das kann welches Gremium auch immer sehen wie es will, universelle Rechte stehen über allen schriftlichen Quellen des Völkerrechts. Re: Palästina - Erich - 16.11.2012 IAF - Flugzeuge warfen gestern angeblich Flugblätter über dem Gazastreifen ab. Die Bevölkerung des Gazastreifens wird darin gewarnt und aufgefordert, sich von Einrichtungen der Hamas und anderer Organisationen fernzuhalten. Das wurde unter Bezug auf diese Quelle gemeldet. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.idf.il/1283-17597-en/Dover.aspx">http://www.idf.il/1283-17597-en/Dover.aspx</a><!-- m --> (Video) Re: Palästina - hunter1 - 17.11.2012 Nightwatch schrieb:Das geht so schlicht nicht. So wie du argumentierst bekommt der Angreifer eine totale Versicherung, das ihm in keinem Fall etwas passieren wird. Selbst wenn er den Krieg verliert - am Ende wird mindestens Status Quo stehen. Denn der Verteidiger darf sein Gebiet nicht halten. Das geht so nicht.Das ist falsch. Der Angreifer kann sehr viel verlieren, seine Armee, seine Infrastruktur, seine Industrieanlagen, Teile seiner Bevölkerung. Der einzige Status Quo, der wiederhergestellt wird, ist der territoriale. Dass es die Regelung gibt, ist vollkommen richtig, entstanden ist sie schliesslich, weil gewisse Mächte sich "Lebensraum" holen wollten. Wenigstens ein Kriegsmotiv fällt dadurch weg, allerdings nur, wenn sich alle daran halten, auch ein erfolgreicher Verteidiger. Nightwatch schrieb:Wie schon geschrieben, das Recht auf Selbstverteidigung geht sehr weit. Es schließt selbstverständlich ein nach einen Angriff Gebiete dauerhaft zu besetzen um die eigene Position zu stärken und Angriffe unmöglich zu machen. Wo kämen wir denn da hin wenn der Angreifer sofort wieder auf Ausgangsposition darf und es gleich wieder versuchen kann?Falls Du auf Artikel 51 ansprichst - da steht nichts davon, dass man in einem Akt der Selbstverteidigung Territorium besetzen darf. Es steht auch nicht drin, dass man es nicht darf. Was aber drin steht, ist dass die Selbstverteidigung nur solange bestehen soll, bis der Sicherheitsrat übernimmt: Zitat:Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security.Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.un.org/en/documents/charter/chapter7.shtml">http://www.un.org/en/documents/charter/chapter7.shtml</a><!-- m --> Gerade die unterstrichene Passage sagt genau das Gegenteil von "dauerhafter Besetzung" aus - sofern der Sicherheitsrat eingreift. Nightwatch schrieb:Solange der Kriegszustand besteht hat der Verteidiger das Recht soviel Gebiet des Angreifers zu halten wie er lustig ist. Auch nach einen Waffenstillstand sofern die Bedinungen nichts anderes vorsehen.Das bestreite ich auch gar nicht. Es geht aber ums danach: Nightwatch schrieb:Hierbei steht es dem Verteidiger aber durchaus zu auf die Forderung des Angreifers, wieder zum Status Quo zurückzukehren nicht einzugehen.Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass der Angreifer, der in diesem Szenario Territorium veloren hat, auf so einen Friedensvertrag eingehen würde? Ergo: kein Territorium zurück = kein Frieden. EDIT: Zitat:Israel hat nach palästinensischen Angaben einen weiteren Kommandanten der islamisch-fundamentalistischen Hamas im Gazastreifen getötet: Den Militärchef für den mittleren Abschnitt des Gazastreifens, Ahmed Abu Dschalal.Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Zweiter-HamasKommandant-von-israelischer-Rakete-getroffen/story/11877294">http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/nah ... y/11877294</a><!-- m --> Re: Palästina - Nightwatch - 17.11.2012 Zitat:Das ist falsch. Der Angreifer kann sehr viel verlieren, seine Armee, seine Infrastruktur, seine Industrieanlagen, Teile seiner Bevölkerung. Der einzige Status Quo, der wiederhergestellt wird, ist der territoriale.Bist du wahnsinnig? Der Verteidiger muss doch Verhältnismäßig agieren. Geht garnicht das man den Angreifer einmal komplett vermöbelt. Ernsthaft – der Angreifer muss damit rechnen müssen alles zu verlieren, Armeen, Infrastruktur, Industrie, Bevölkerung UND Territorium. Hier Unterscheidungen vornehmen zu wollen ist Käse und findet sich so auch nicht im geschriebenen Völkerrecht. Zitat:Dass es die Regelung gibt, ist vollkommen richtig, entstanden ist sie schliesslich, weil gewisse Mächte sich "Lebensraum" holen wollten. Wenigstens ein Kriegsmotiv fällt dadurch weg, allerdings nur, wenn sich alle daran halten, auch ein erfolgreicher Verteidiger.Diese Regelung gibt es eben nicht. Es gibt kein Annektierungsverbot für Verteidiger. Nur für Angreifer. Und es würde viel mehr Abschreckung bedeuten wenn dem Verteidiger explizit erlaubt wäre Territorium zu erobern... Zitat:Falls Du auf Artikel 51 ansprichst - da steht nichts davon, dass man in einem Akt der Selbstverteidigung Territorium besetzen darf. Es steht auch nicht drin, dass man es nicht darf. Was aber drin steht, ist dass die Selbstverteidigung nur solange bestehen soll, bis der Sicherheitsrat übernimmt:Es steht drin: Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence Das bedeutet das Artikel 2 Ziffer 4 außer Kraft ist und damit das in der Charta festgeschriebene Verbot der Eroberung von Territorium. Zitat: Gerade die unterstrichene Passage sagt genau das Gegenteil von "dauerhafter Besetzung" aus - sofern der Sicherheitsrat eingreift.Nein, denn diese Passage beinhaltet die Aufgabe des Sicherheitsrats durch irgendwelche Maßnahmen wieder Frieden herzustellen. Wenn der Sicherheitsrat dazu nicht in der Lage ist oder die Maßnahmen nicht fruchten gilt wieder Satz 1: Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence. Genau hier trifft dann Theorie auf Praxis – die UN ist Handlungsunfähig und kann solche Konflikte nicht lösen. Und deshalb bleibt der Golan besetzt bist es vielleicht irgendwann mal eine Regelung im Rahmen eines Friedensvertrags gibt. Bis dahin ist die Inbesitznahme vollkommen in Ordnung. Zitat:Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass der Angreifer, der in diesem Szenario Territorium veloren hat, auf so einen Friedensvertrag eingehen würde? Ergo: kein Territorium zurück = kein Frieden.[/quote] Dann gibt es halt keinen Frieden. Warum sollte man den Verteidiger dazu verpflichten den Satus Quo zu akzeptieren?? Re: Palästina - Ambassador - 17.11.2012 http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/1313801/Irak-droht-Oelwaffe-gegen-Israel-und-USA-einzusetzen?_vl_backlink=/home/politik/aussenpolitik/index.do Zitat:Kairo/Reuters. Die arabischen Staaten sollten „die Ölwaffe einsetzen, um Druck auf Israel und die USA zu machen“. Mit dieser Drohung ließ der irakische Vertreter bei der Arabischen Liga, Qais al-Azzawy, am Freitag aufhorchen. Re: Palästina - Schneemann - 17.11.2012 Lnychmord in Gaza... Zitat:Suspected Collaborator With Israel Killed on Gaza Street<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.nytimes.com/2012/11/17/world/middleeast/suspected-collaborator-with-israel-executed-in-gaza.html?ref=world">http://www.nytimes.com/2012/11/17/world ... ?ref=world</a><!-- m --> Offenbar ergreifen im Kontext der allgemeinen Hysterie und der blankliegenden Nerven manche die Chance beim Schopfe, "alte Rechnungen zu begleichen". Und in der aufgeheizten Stimmung fällt das auch nicht schwer... Schneemann. Re: Palästina - Erich - 17.11.2012 der Krieg ist doch immer auch ein Gewinn für Kriegshetzer und Kriegsgewinner - die aufgeputschte Stimmungen für ihre eigenen Interessen nutzen - und es gibt "Kraftmeier" auf beiden Seiten, die nur aus der "Position der Stärke" verhandeln wollen - und die Gegenseite zum Betteln bringen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.n24.de/news/newsitem_8380917.html">http://www.n24.de/news/newsitem_8380917.html</a><!-- m --> Zitat:Drohnen über Gazaedit ein Bodenangriff sollte nach den Erfahrungen im Südlibanon sehr zurückhaltend geprüft werden <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/gaza-konflikt-im-dickicht-der-kleinstaedte-1.1525914">http://www.sueddeutsche.de/politik/gaza ... -1.1525914</a><!-- m --> Zitat:Gaza-Konflikt<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/israels-offensive-in-gaza-gefaehrliche-kraftprobe-mit-einer-selbstbewussten-hamas-1.1525922">http://www.sueddeutsche.de/politik/isra ... -1.1525922</a><!-- m --> Zitat:Israels Offensive in Gazadem kann man nur zustimmen edit 2: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/israel-zerstoert-fadschr-5-raketen-arsenale-der-hamas-a-867810.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/i ... 67810.html</a><!-- m --> Zitat:17.11.2012vor dem Doppelpunkt würde ich widersprechen, nach dem Doppelpunkt aber zustimmen. Ich widerspreche insofern, als ich überzeugt bin, dass diese Aussage nicht stimmt - im Gegenteil: die Hamas wartet nur darauf, israelische Bodentruppen nach dem Vorbild der Hizb. im Südlibanon in die vorbereiteten Hinterhalte und Fallen zu locken. |