Forum-Sicherheitspolitik
Kurdistan - Druckversion

+- Forum-Sicherheitspolitik (https://www.forum-sicherheitspolitik.org)
+-- Forum: Blickpunkt Welt (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=90)
+--- Forum: Sicherheitspolitik und Wirtschaft (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=96)
+--- Thema: Kurdistan (/showthread.php?tid=2219)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25


Re: kurdistan - Erich - 09.04.2011

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.eurasischesmagazin.de/artikel/?artikelID=20110410">http://www.eurasischesmagazin.de/artike ... D=20110410</a><!-- m -->
Zitat:Im Zentrum des Bebens - nation-building im Koma
Parallel zu den spontanen Revolutionsbewegungen und Massendemonstrationen im Nahen Osten und in Nordafrika hat sich die politische Lage im irakischen Kurdistan ebenfalls destabilisiert. Hier streiten sich allerdings organisierte politische Bewegungen. Eine neu ins Leben gerufene Protestpartei trägt den Namen: Goran (Veränderung). Die Richtungskämpfe in Kurdistan reichen bis in die Zeit des Bürgerkriegs der 1990er Jahre zurück.
Von Behrooz Abdolvand und Michael Liesener
EM 04-11 · 03.04.2011
...



Re: kurdistan - Erich - 18.08.2011

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,780906,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 06,00.html</a><!-- m -->
Zitat:18.08.2011

Kämpfe mit PKK
Türkei fliegt massive Attacken gegen Kurden


So entschieden wie jetzt ist Ankara seit Monaten nicht mehr gegen die PKK vorgegangen: Nach dem Tod mehrerer türkischer Soldaten hat die Armee im großen Stil Stellungen der militanten Kurden im Nordirak angegriffen. Allein die Luftwaffe soll insgesamt 60 Ziele unter Beschuss genommen haben.
...



Re: kurdistan - Samun - 19.08.2011

Wenn die Stellungen bekannt und im eigenen Territorium sind, warum greift die türkische Armee nicht direkt an und hebt die Stellungen aus anstatt nur ein paar Bomben oder Granaten draufzuschmeißen? Immerhin haben sie die zweitgrößte Armee der NATO.


Re: kurdistan - Shahab3 - 19.08.2011

@Samun

Zunächst einmal heisst es in dem Artikel:
Zitat:Nach dem Tod mehrerer türkischer Soldaten hat die Armee im großen Stil Stellungen der militanten Kurden im Nordirak angegriffen.

Insofern liegen die besagten Stellungen nicht auf dem Territorium der Türkei, sondern auf dem Territorium des Irak. Darüber hinaus hat die Verwaltungshoheit nur bedingt etwas damit zu tun, ob Flugzeuge zum Einsatz kommen oder nicht.


Re: kurdistan - Samun - 19.08.2011

Stimmt, hab ich überlesen.

Dann stellt sich aber die Frage ob das von der irakischen Regierung abgesegnet ist, dass die Türkei irakisches Territorium angreift. Irgendwie glaub ich das nicht so richtig, dass der Irak das gutheißt, zumal die Kurden auch in der irakischen Regierung sind.


Re: kurdistan - Makarna - 22.08.2011

Die Türkei beruft sich in erster Linie um UN-Konventionen die sowas erlauben und in zweiter Linie um ein Abkommen zwischen Türkei und Irak (ob das aktuallisiert wurde, weiss ich nicht), die das regelt.

Außerdem sind diese Kurden die irakischem Parlament sitzen, jene, die durch türkische Pässe ins Ausland reisen durften/konnten. Und auch jene, die bereits in der Vergangenheit mit ihren jeweiligen Milizen im Kampf gegen den Terror die Türkei unterstützt haben (oder so taten, die jetzige Politik ist unklar).


Re: kurdistan - Samun - 23.08.2011

Das mit dem Abkommen zwischen Irak und Türkei ist mir einleuchtend. Aber dass es UN-Konventionen gibt, die sowas erlauben, würde ich mal sehr bezweifeln, da die UN von Anfang an die Hüterin der Souveränität von Staaten als höchten Wert war. Und Konventionen die die pauschale Intervention in fremden Staaten erlauben, würden mal sowas von dagegen verstoßen.

Wenn du einen Link zu diesen UN-Konventionen hättest, wäre das hilfreich.


Re: kurdistan - Makarna - 23.08.2011

<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung">http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_ ... rteidigung</a><!-- m -->

Artikel 51 regelt das Thema "Selbstverteidigung". Durch mehrere Fallbeispiele des Internationalen Gerichtshofs, wird das Thema auch so interpretiert, dass wenn ein Land nicht die Kapazitäten hat, die von ihrem Terretorium aus angreift, dem angegriffenem Land das Recht auf Selbstverteidigung gibt.


Re: kurdistan - Erich - 23.08.2011

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/ausland/pkk140.html">http://www.tagesschau.de/ausland/pkk140.html</a><!-- m -->
Zitat:Bilanz nach einwöchigen Angriffen
Türkische Armee meldet 100 getötete PKK-Kämpfer

Seit nunmehr fast einer Woche fliegt die türkische Luftwaffe Angriffe im Nordirak. Dabei wurden nach türkischen Angaben bis zu 100 Kämpfer der kurdischen Untergrundorganisation PKK getötet und 80 verletzt. Zudem sei ein Großteil der Infrastruktur zerstört worden.

...

Stand: 23.08.2011 11:50 Uhr
die Zerstörung der Infrastruktur hindert auch eine wirtschaftliche Erholung - und treibt die Betroffenen damit in die Armut und in den Widerstand. Das gilt überall - genauso, wie erst ein gewisser Grundstock an "Wohlhabenheit" die Grundlage für eine sichere Demokratie ist.
Wenn die Türkei weiterhin eine Gruppe von "underdogs" braucht, denen man alles Unglück der Welt in die Schuhe schieben kann, dann braucht man nur weiterhin so vorgehen.
Und das ist jetzt unabhängig von möglichen Abkommen, die mit dem Irak Saddam's abgeschlossen wurden und der Türkei einen Einmarsch in die Grenzregion zur Kurdenbekämpfung erlaubte (damit Saddam nicht der einzige war, der sich dabei die Pfoten schmutzig gemacht hat).
Zitat:"Wenn die Regierung das wohl bitterste Problem der Türkei allein mit einer Kriegsmentalität angeht, dann wird Herr Erdogan ab jetzt persönlich verantwortlich sein für jeden weiteren Toten. Die gegenwärtigen Ausschreitungen, die Gefechte und die Militäroperationen und die Aktionen der PKK - das ist doch nicht überraschend!"
Selahattin Demirtaş, einer der beiden Vorsitzenden der pro-kurdische Partei BDP


Re: kurdistan - Samun - 24.08.2011

@Makarna:
Das Recht auf Selbstverteidigung bezieht sich immer auf den Angriff eines anderen Staates.
Und die Fallbeispiele verbieten es explizit einen anderen Staat anzugreifen nur weil man ihm unterstellt er hätte Terroristen unterstützt. Das ist nur dann erlaubt, wenn die Terroristen offensichtlich in die staatlichen Strukturen des anderen Staates eingebaut sind oder von diesem explizit beauftragt wurden Anschläge zu verüben. Die Tatsache, dass sich Terroristen auf das Gebiet eines anderen Staates zurückziehen - selbst mit Billigung der Offiziellen dieses Landes - reicht in keinem Fall zu einem Angriff aus.

Und das Recht einfach einseitig die Souveränität eines anderen Staates zu ignorieren ohne von ihm angegriffen worden zu sein, gibt es schon garnicht. Das geht nur mit Zustimmung des Staates selbst oder der UN per Resolution.

Und deine Quelle sagt nichts über Fallbeispiele aus von denen du sprichst und ist in sofern nicht sehr hilfreich.


Re: kurdistan - Nightwatch - 24.08.2011

Samun schrieb:@Makarna:
Das Recht auf Selbstverteidigung bezieht sich immer auf den Angriff eines anderen Staates.
Mitnichten. Das Völkerrecht hats ich längst über den klassischen zwischenstaatlichen Konflikt hinaus entwickelt.
Das Selbstverteidigungsrecht ist ziemlich weitgehend zu interpretieren und auch das von Makarna angeführte Rechtskonstrukt existiert. Ein Staat darf im Sinne des Selbstverteidigungsrechts gegen Terroristen in Drittstaaten vorgehen, sofern der betreffende Staat nicht in der Lage ist Angriffe der Terroristen zu unterbinden.
Das Selbstverteidigungsrecht endet nicht an der eigenen Staatsgrenze.


Re: kurdistan - Samun - 24.08.2011

Wovon sprichst du?
Das Völkerrecht hat sich seit Ewigkeiten nicht mehr verändert.
Was du meinst sind bestenfalls andere Interpretationen.
Aber auch dazu hätte ich gerne eine Quelle. Denn bis auf einige Staaten, die versuchen damit ihr völkerrechtswidriges Verhalten zu rechtfertigen, kenne ich keine neue Interpretation - und schon garkeine, die international anerkannt wäre.


Re: kurdistan - Makarna - 24.08.2011

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bpb.de/publikationen/Q1UJT9,1,0,Gewalt_und_Gewaltverbot_im_modernen_V%F6lkerrecht.html">http://www.bpb.de/publikationen/Q1UJT9, ... recht.html</a><!-- m -->

War das so schwer?

Wenn ein Staat terroristische Aktivitäten, aus eigener Kraft nicht stoppen kann, da kann man auch nicht von staatlicher Souverenität sprechen.
Darüber hinaus gibt es den Begriff "hot pursuit", welches Staaten erlaubt (nur in bestimmten Situationen), über seine eigenen Grenzen hinaus Terroristen/Angreifer zu verfolgen. Wie das genau rechtlich geregelt ist, weiß ich nicht. Habe nur etwas über Fälle auf Hoher See gefunden. Aber im Bezug auf Türkei - Irak trifft es auch zu.


Re: kurdistan - Samun - 25.08.2011

@Makarna:
Du solltest die Artikel schon lesen, die du postest.
Das was du unter dem Link geschrieben hast, steht mit nicht einem einzigen Wort in dem Text.
Entweder du postest Artikel zu deiner Aussage, die passen oder du lässt es. Ständig Artikel zu posten, die zwar im weiteren Umfeld deiner Aussage anzusiedeln sind, aber konkret nichts damit zu tun haben, ist irreführend und trägt nichts zur Diskussion bei.

Im Gegenteil; der Artikel widerspricht sogar dem, was du sagst. Da steht explizit, dass sich die Selbstverteidigung eines nach dem Völkerrecht angegriffenen Staates immer gegen einen anderen Staat richtet auch wenn die Angreifer kein staatlicher Akteur ist.
Und dort steht weiter, dass Drittstaaten, die nicht als Angreifer gelten, auch nicht angegriffen werden dürfen. (Etwas, das selbstverständlich sein sollte.)
Außerdem entsprechen die Vorfälle von denen wir sprechen nicht die Kriterien eines Angriffs nach dem Völkerrecht. Und damit zieht das Argument der Selbstverteidigung nach dem Völkerrecht überhaupt nicht.


Re: kurdistan - Makarna - 25.08.2011

Da steht unter anderem:

Zitat:In einem Fall privater Gewalt fragt sich dann, wer Adressat der Selbstverteidigung sein kann, d.h., gegen wen der angegriffene Staat gewaltsam vorgehen kann. In einem völkerrechtlichen Sinne können die Privaten selbst es nicht sein, da ihnen die Völkerrechtsfähigkeit fehlt und sie somit nicht Partei eines völkerrechtlichen Rechtsverhältnisses sein können. Im Ergebnis wird sich die Verteidigungsgewalt nur gegen einen anderen Staat richten können, dem der private Angriff völkerrechtlich zuzurechnen ist. Über die Kriterien für diese Zurechnung aber, die mithin für die personelle Reichweite des Selbstverteidigungsrechts von entscheidender Bedeutung sind, besteht keine Einigkeit. Die regelrechte "Entsendung" begründet unproblematisch die Zurechnung zum Entsendestaat. Ebenso anerkannt ist, dass ein Staat, der sein Staatsgebiet für private Angriffe gegen einen anderen zur Verfügung stellt oder solche Angriffe duldet, seinerseits zum Angreifer wird.

Das trifft hier evtl. indirekt zu, aber wenn man dagegen nichts unternimmt, bedeutet es indirekt, dass man es duldet. Außerdem greift man unter die Arme seines Nachbarn, der er selbst nicht in der Lage ist, dagegen etwas zu machen.

Außerdem verstehe ich nicht, was dein Problem ist.

Selbst der Außenminister des Iraks hatte 2007 das als "legitimes Selbstverteidigungsrecht" angesehen.

Zitat:Zugleich äußerte Zebari Verständnis für das legitime Selbstverteidigungsrecht des türkischen Nachbarn

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/artikel/C31325/offensive-gegen-die-pkk-tuerkische-soldaten-dringen-in-nordirak-ein-30065122.html">http://www.faz.net/artikel/C31325/offen ... 65122.html</a><!-- m -->