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(Allgemein) Atomare Bewaffnung Deutschlands? - Druckversion +- Forum-Sicherheitspolitik (https://www.forum-sicherheitspolitik.org) +-- Forum: Blickpunkt Deutschland (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=54) +--- Forum: Allgemeines zur Bundeswehr (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=58) +--- Thema: (Allgemein) Atomare Bewaffnung Deutschlands? (/showthread.php?tid=6674) |
RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - FJ730 - 29.01.2026 Richtige Schlussfolgerung von Fischer! Der Schutzschirm ist der facto nicht mehr existent. Wenn den Grünen jetzt noch jmd. erläutert, dass zivile und militärische Nutzung untrennbar zusammen hängen....... Joschka Fischer will atomare Aufrüstung Europas: US-Schutzgarantie „ab sofort ungewiss“ - WELT https://share.google/Stvj5rqmastDLBF2f Europäische Abschreckung existiert für Europa nur glaubhaft, wenn die strategische Komponente in Brüssel liegt. In Deutschland darf sie nicht liegen, in Polen sollte sie nicht liegen und ob Italien Rom für Riga opfern würde oder Frankreich Korsika für Helgoland bla bla bla.... Immer das Gleiche. Sie muss mit Erstschlagverbot nach Brüssel - ob's gefällt oder nicht. Alles Andere ist nicht glaubhaft. Bestenfalls über 4 weitere SSBN der Triomphat Nachfolger. Mit Frankreich dann 8 SSBN. Wenn man meint 100-150 zusätzliche taktische Waffen als quantitativer Ersatz der amerikanischen B61 - dann aber mit Marschflugkörpern. Analoge Freigabe durch EU Kommissionspräsident und endgültige Entscheidung dann beim nationalen Befehlshaber. Komplementär bleibt die Force de frappe mit französischen Doktrin bestehen. Technisch und finanziell alles kein Problem. Die komplette Außensicherung mit Grenzschutz, Küstenwache, Berufsarmee mit 700-800 Tsd Mann, 3,0% EU BIP mit 550 Mrd Euro, Nationalgarden für die Mitgliedsländer und fertig. Günstiger, keine Personalprobleme. Dafür 70 % der derzeitigen Aufgaben wieder in die nationalen Parlamente. Man könnte das entweder von oben ( nuklear) oder von unten ( paramilitärische EU Küstenwache, Grenzschutz) aufziehen. Aber na ja, Deutschland und Frankreich kriegen ja selbst in der jetzigen Situation nicht mal FCAS gebacken. Von daher..... Hoffentlich verärgern wir Onkel Donald nicht zu sehr. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - Frank353 - 01.02.2026 Die EU wird bestimmt nie europäische Atommacht. Das ist eine disfunktionale Organisation, um es vorsichtig auszudrücken. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - ede144 - 02.02.2026 (29.01.2026, 12:35)FJ730 schrieb: Richtige Schlussfolgerung von Fischer! Der Schutzschirm ist der facto nicht mehr existent. Wenn den Grünen jetzt noch jmd. erläutert, dass zivile und militärische Nutzung untrennbar zusammen hängen.......Mit Erstschlagsverbot? Dann kann man sich die ganze Geschichte doch sparen. Abschreckung lebt von der Ambiguität RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - muck - 03.02.2026 Die Bundesregierung führt derzeit Gespräche mit Großbritannien und Frankreich über einen europäischen nuklearen "Schutzschirm" mit deutscher Teilhabe. Die Gespräche befänden sich in einem frühen Stadium, so Bundeskanzler Merz bei einem Treffen mit der litauischen Ministerpräsidentin Ruginiene. Forderungen nach eigenen Nuklearwaffen für die Bundeswehr wollte er ausdrücklich keine Absage erteilen. (Quelle) Hauptsächlich dürfte es darum gehen, von den Franzosen oder Briten robuste Garantien zu erhalten, die auch einen Präsident Bardella bzw. Premierminister Farage überstehen würden. (Auch wenn mittlerweile in den Umfragen eine bedeutende Minderheit der Deutschen sich eine deutsche "Atombombe" vorstellen kann, bleibt jedoch der Wähler die größte Hürde.) Wie schon erwähnt: Man wird selbst die Euroskeptiker in beiden Ländern zu weitreichenden Zugeständnissen bewegen können, wenn man ihnen klarmacht, dass sie ansonsten ihren Wählern erklären dürfen, ein deutsches Atomwaffenprogramm provoziert zu haben. Allerdings sollte sich Merz, wenn er klug ist, nicht mit einer nuklearen Teilhabe alter Form zufriedengeben. Es sollte eine eigene Verfügungsgewalt angestrebt werden. Das könnte z.B. so aussehen, dass Deutschland taktische Nuklearwaffen aus Frankreich bezieht, die auch in deutschen Besitz übergehen, aber nur in Abstimmung mit Frankreich eingesetzt werden können. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - emjay - 03.02.2026 Wo wäre der Unterschied zu Atomwaffen, die im französischen Besitz verblieben? Und wie könnte eine "Abstimmung" aussehen? RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - muck - 03.02.2026 @emjay "Two-Keys-Agreement": Keine Regierung kann die fragliche Nuklearwaffe ohne Zustimmung der anderen einsetzen. Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der nuklearen Teilhabe mit den USA (seit 1995) ist die Trennung prozedural. Die Nuklearwaffen, die in Deutschland lagern, sind US-Eigentum und stehen unter US-Kontrolle. Solange sie sich in Deutschland befinden, dürfen sie jedoch nur durch deutsche Flugzeuge ins Ziel gebracht werden. Und solange sie der NATO assigniert sind, dürfen sie nur mit deutscher Zustimmung aus Deutschland entfernt werden. Der Entscheidungsprozess sieht also so aus: 1. SHAPE wählt ein Ziel aus. 2. Der SACEUR gibt die Waffe für ein deutsches Flugzeug frei (oder auch nicht). 3. Der deutsche IBuK gibt das Flugzeug frei und befiehlt den Einsatz (oder auch nicht). RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - emjay - 03.02.2026 Danke sehr. Mir fehlt noch das Verständnis, wie der Vorschlag mit den französischen Waffen etwas ändern / verbessern / glaubhafter machen würde. Ein Einsatz der vorgeschlagenen deutschen Atomwaffen, gekauft von Frankreich, wäre doch im Falle eines nötigen Abstimmungsprozesses ebenso vom französischen Wohlwollen abhängig? RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - muck - 04.02.2026 Ja, aber wenn die Waffen sich im deutschen Besitz befänden, wäre der Abstimmungsprozess rein politischer Natur, quasi ein Abkommen auf Treu und Glauben. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - emjay - 04.02.2026 Sofern diese keine technische Komponente (französische "Codes") beinhaltet. Letztlich hätte man damit aber nur die Aspekte Herstellung und (ggf.) Verfügungsgewalt abgedeckt. Der im 2+4-Vertrag untersagte Besitz wäre mit dieser Konstruktion doch klar verletzt, oder? RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - muck - 04.02.2026 (04.02.2026, 08:26)emjay schrieb: Sofern diese keine technische Komponente (französische "Codes") beinhaltet.Korrekt, aber es ist immer mit Widerstand zu rechnen, der in einer für Deutschland möglichst günstigen Weise berücksichtigt werden muss. USA: Trotz aller Forderungen nach mehr europäischem Engagement glaube ich nicht, dass Donald Trump eine eigenständige nukleare Bewaffnung Deutschlands gerne sähe, er verlöre damit ein Druckmittel. Wir hatten ja schon die Situation, dass J.D. Vance unverhohlen damit drohte, die USA würden uns ihren Schutz entziehen, wenn wir Twitter/X stärker regulieren. Frankreich/Großbritannien: Auch Paris und London werden viele Gründe finden, sich gegen ein eigenständiges deutsches Nuklearwaffenarsenal zu stellen. Deutschland hat seit 1990 nur auf Wirtschaftskraft und Soft Power gesetzt, war aber selbst in dieser Konstellation oft bestimmend in Europa. Aus Sicht beider Länder wäre es wünschenswerter, sich Deutschland als Juniorpartner zu erhalten, mit möglichst geringen Mitspracherechten (etwa Schutzversprechen gegen finanzielle Beteiligung). Gerade diese Konstellation lässt sich aber als Druckmittel einsetzen, um belastbare Garantien zu erlangen. Ich denke, dass es letztlich auch nur darum geht. Auch wenn das Thema in den Umfragen Aufwind erlebt, glaube ich nicht, dass sich für einen Alleingang eine Bundestagsmehrheit fände. Unser "natürlicher" Partner in dieser Frage ist Frankreich; die deutsch-französischen Beziehungen sind noch die engeren, sie haben alle relevanten Technologien, und außerdem müssen beide Länder schon aus wirtschaftlichen und geographischen Gründen eine Existenzbedrohung des jeweils anderen selbst als existenzbedrohend auffassen. Die einzige Alternative zu einem Kompromiss wäre, ein Nuklearwaffenprogramm alleine aufzuziehen. Das Know-how haben wir, aber nicht mehr genug waffenfähiges spaltbares Material. Was ich im Internet so finden konnte, scheint der Konsens unter Experten dahin zu gehen, dass Deutschland binnen eines Jahres bis zu sechs nukleare Freifallbomben bauen könnte, oder in drei bis fünf Jahren einen nuklear bestückten Marschflugkörper. Dann wäre wahrscheinlich Schicht im Schacht. Insofern wäre eine Kooperation sicherlich wünschenswerter. (04.02.2026, 08:26)emjay schrieb: Der im 2+4-Vertrag untersagte Besitz wäre mit dieser Konstruktion doch klar verletzt, oder?Nach einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2024 begründete der Zwei-plus-Vier-Vertrag bezüglich des Nuklearwaffenverzichts keine neuen völkerrechtlichen Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, sondern bekräftigte bestehende. Soll heißen, die BRD (und die DDR) leisteten nicht mit ihrer Unterschrift eine von 1990 an gültige Verzichtserklärung, sondern bekräftigten, dass sie zu ihren bestehenden Pflichten stehen wollten. Das betrifft den Atomwaffensperrvertrag—der aber gekündigt werden kann. (Auch wenn der WD-BT dies damals als "keine ernsthafte politische Option" bezeichnete.) RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - Quintus Fabius - 05.02.2026 https://www.bundestag.de/resource/blob/909218/f4ffe08925547c6455f8eb5194b9bd70/WD-2-041-22-pdf.pdf Zitat:Der 2+4-Vertrag enthält keine Kündigungsklausel. Eine Revidierung des 2+4-Vertrages, der die Man verzichtet also nach aktueller Rechtsauffassung doppel: durch den nicht kündbaren 2+4 Vertrag und durch den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - muck - 05.02.2026 Atomare Bewaffnung Deutschlands und Zwei-plus-Vier-Vertrag (Link): Zitat:Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer etwaigen atomaren Bewaffnung Deutschlands haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zwei Kurzinformationen verfasst:Mithin: Entfällt die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands, nicht den Besitz von Nuklearwaffen anzustreben, entfällt auch die Deklaration, sich an diese Verpflichtung zu halten. Ohnehin ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag abschließender Natur, zumal sein Vertragszweck bereits erfüllt ist. Es ist tatsächlich unerheblich, ob Deutschland den Vertrag nicht kündigen kann, weil ihn auch die anderen Signatarstaaten nicht kündigen können, und durch eine hypothetische Verletzung deutscherseits überhaupt keine Rechtsfolgen eintreten. Es gibt keine Verpflichtungen Deutschlands, die die Signatarstaaten einklagen können, es wird erst recht nicht (wie russische Propagandisten seit 2022 behaupteten) der Status quo ante wiederhergestellt. Anders gesagt: Selbst wenn die oben von mir skizzierte Rechtsauffassung falsch wäre, bliebe das folgenlos. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - emjay - 05.02.2026 Nochmals vielen Dank für deine Beiträge. Dieses aktuelle Gutachten war mir unbekannt, und in der Presse habe ich damals oder heute nichts dazu vernommen. Es gibt der Angelegenheit aus meiner Sicht eine völlig neue Dimension. Dann könnte man doch gleich französische Waffen (Marschflugkörper und evtl. perspektivisch die Nachfolger der Triomphant-Klasse inkl. Raketen) kaufen und betreiben, ohne eine wirksame Abstimmungskomponente zu vereinbaren. (Die exorbitanten Kosten für die U-Boote mal außen vor gelassen.) Es bliebe dann eine rein politische Absichtserklärung, einen etwaigen Einsatz abzustimmen und zu koordinieren. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - Quintus Fabius - 05.02.2026 Meine Rechtsauffassung ist, dass 2+4 den Besitz von Atomwaffen verbietet, aber (!) muck hat dahingehend recht, dass ein Verstoß gegen den 2+4 Vertrag keine Folgen hätte weil alle Siegermächte sich einigen müssten, was niemals geschehen würde. Daher hätte ein Verstoß gegen den Vertrag tatsächlich keine Rechtsfolgen. Darauf bin ich schon vor einiger Zeit gestoßen wegen der Frage der Truppenstärke. Der 2+4 Vertrag schreibt ja eine Höchstzahl an Soldaten vor. Ich stellte mir daher die Frage was passieren würde, wenn Deutschland einfach eine größere Armee aufstellt. Und die Antwort ist: praktisch nichts. Spaßige Randnotiz: Deutschland hat bereits gegen den 2+4 Vertrag verstoßen und was hat man nicht alles juristisch bemüht um aalglatt irgendwie eine Pseudolegalisierung des Verstoßes zu konstruieren (bloße Austausch- und Verbindungsbeamte etc) https://www.bmvg.de/de/presse/pistorius-weiht-maritimes-hauptquartier-fuer-nato-ein-5848000 und Russland hat diesen Verstoß moniert und....(trommelwirbel)....nichts. Denn der Verstoß hat einfach keine Rechtsfolgen. Rein theoretisch könnte der Vertrag völkerrechtlich für nichtig erklärt und seine Inhalte entsprechend negiert werden, WENN: alle beteiligten Mächte (Siegermächte) zusammen dies so feststellen würden. Aber das wird nicht geschehen. Nehmen wir mal rein theoretisch an, wir beschaffen Atomwaffen zusammen mit Frankreich und dessen Zustimmung, und verstoßen damit gegen den 2+4 Vertrag und selbst die USA und Großbritannien würden zusammen mit Russland dies monieren (kaum vorstellbar), selbst dann wäre es noch nichts, weil die Franzosen nicht mit dabei sind. Schon sehr amüsant, diese Rechtskonstruktion. RE: Atomare Bewaffnung Deutschlands? - Phalanx - 06.02.2026 (05.02.2026, 07:46)muck schrieb: Mithin: Entfällt die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands, nicht den Besitz von Nuklearwaffen anzustreben, entfällt auch die Deklaration, sich an diese Verpflichtung zu halten. Grundsätzlich habe ich schon Schwierigkeiten die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes nachzuvollziehen, woraufhin der Verzicht der „alten Bundesrepublik“ in Bezug auf die atomare Bewaffnung als rein deklaratorischer Natur „abzutun“. Letztendlich gibt es ja auch Stimmen, die dem Verzicht ebenfalls mehr als eine deklaratorische Natur beimessen, unter anderem der Bundeswehrverband (Quelle), mithin aber keine Völkerrechtler. Prominenter dürfte an dieser Stelle eher unser Bundeskanzler sein, der ebenfalls die obige vertretene Rechtsauffassung nicht vertritt, denn es heißt: „Deutschland hat sich in zwei international bindenden, völkerrechtlich bindenden Verträgen dazu verpflichtet, keine eigenen Atomwaffen zu haben. Das eine ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag, das zweite ist der Nichtverbreitungsvertrag über Atomwaffen, dem wir beigetreten sind.“ (Link) Nun teile ich die Einschätzung von muck, dass - vorbehaltlich der Kündigung des Atomwaffensperrvertrages - keine Rechtsfolgen zu erwarten wären, nun erklären wir ja aber, dass wir ein Rechtsstaat sind und die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung einen Grundpfeiler unseres Handelns darstellt. Dann muss man konsequenterweise aber auch jegliche eigenständige atomare Bewaffnung ausschließen, oder aber eben konzedieren, dass das Völkerrecht nur dann maßgeblich ist, wenn es den eigenen Interessen nicht im Wege steht. Im Übrigen wäre ein solcher Bruch des Völkerrechts ja eine gelungene Einladung für den propagandistischen Feldzug Russlands, mit dem man das Narrativ weiter bedienen könnte, dass der Westen sich weiter bewaffnet und die internationale Ordnung bricht. Das Argument sollte letztlich aber nicht unser Handeln beeinflussen. Im Allgemeinen halte ich die Diskussion durchaus sinnvoll, alleinig um auch hier den USA aufzuzeigen, dass man sich nicht unter Druck setzen lässt, für mehr aber auch nicht. Es ergibt für mich erst einmal wenig Vorteil sich die nukleare Teilhabe bei Frankreich als „Junior Partner“ zu erkaufen, wenn man dann letztendlich immer noch nicht über eine wirksame Abschreckung verfügt, weil mit der nächsten Wahl ggfs. auch eine neue Außenpolitik etabliert wird, die wiederum nach anderen Maßstäben beurteilt, ob ein Einsatz von Atomwaffen sinnvoll ist. |